Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VBK Support GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 18574
EUID
DER1504.HRB18574
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
45 IN 37/23
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Eberhard Stock
Adresse
Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach
Termine & Fristen
Antrag auf Nachtragsverteilung
13.04.2026
Anordnung Nachtragsverteilung
22.04.2026
Festsetzung Vergütung und Auslagen
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VBK Support GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 13.04.2026 einen Antrag auf Anordnung einer Nachtragsverteilung hinsichtlich eines Erstattungsanspruchs aus Gewerbesteuer in Höhe von 2.764,00 Euro gestellt. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat diese Nachtragsverteilung angeordnet und das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die zu erstattenden Auslagen festgesetzt worden. Die Vergütung beträgt 25 % der nachträglich vereinnahmten Masse, also 691,00 Euro (berechnet auf Basis von 2.764,00 Euro). Gegen die Festsetzung steht dem Schuldner und den Gläubigern innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18574 eingetragenen VBK Support GmbH, Willy-Brandt-Ring 5, 41747 Viersen, vertreten durch den Geschäftsführer Petrus Antonius Theodorus Maria Krol, Am Kiev…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18574 eingetragenen VBK Support GmbH, Willy-Brandt-Ring 5, 41747 Viersen, vertreten durch den Geschäftsführer Petrus Antonius Theodorus Maria Krol, Am Kievitsham 7, 5331EK Kerkdriel, Niederlande,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bös, Löhr, Wallraff & Weißgerber, Alter Römerweg 11, 53937 Schleiden
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Eberhard Stock, Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach
wird auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.04.2026 hinsichtlich des Erstattungsanspruchs der Schuldnerin aus Gewerbesteuer für die Jahre 2021 und 2022
in Höhe von 2764,00 Euro die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
45 IN 37/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18574 eingetragenen VBK Support GmbH, Willy-Brandt-Ring 5, 41747 Viersen, vertreten durch den Geschäftsführer Petrus Antonius Theodorus Maria Krol, Am Kiev…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18574 eingetragenen VBK Support GmbH, Willy-Brandt-Ring 5, 41747 Viersen, vertreten durch den Geschäftsführer Petrus Antonius Theodorus Maria Krol, Am Kievitsham 7, 5331EK Kerkdriel, Niederlande,
sind die Vergütung für eine Nachtragsverteilung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 205, 63, 64 InsO). Die Vergütung wird aufgrund der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von 2.764,00 € berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % angemessen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 eingesehen werden.
45 IN 37/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 22.06.2026
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