Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Bremen am 07.04.2025 der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin auf den 06.06.2025 bestimmt. Der verfügbare Massebestand betrug 12.427,48 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 336.489,30 EUR zu berücksichtigen waren. Am 05.02.2025 wurde die Verfahrensbeteiligten zur Anhörung über den Antrag auf Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters aufgefordert. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer wurde durch Beschluss vom 07.04.2025 festgesetzt; der Betrag ist gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt. Der Wert der Insolvenzmasse, auf den sich die Schlussrechnung bezog, belief sich auf 19.155,55 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 1/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34116), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rec…
526 IN 1/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34116), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 1/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34116), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), ist von dem Ins…
526 IN 1/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34116), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34116), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und be…
526 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34116), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 06.06.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
526 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34116), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverze…
526 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34116), vertr. d.: Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Beyer, Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/322 649 0, Fax: 0421/322 649 29, Internet: www.goerg-inso.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 12.427,48 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 336.489,30 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 14.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 07.04.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34116),
vertreten durch:
Danica Stubbmann, Herdentors…
Amtsgericht Bremen 07.04.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 526 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Vega Beteiligungsgesellschaft Omega Verwaltungs mbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 34116),
vertreten durch:
Danica Stubbmann, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 19.155,55 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 15,00 % gekürzt, und zwar für .
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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