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Insolvenzprofil
Tangemann, Ute Margarethe Elisabeth
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRA 111020
EUID
DEP2613.HRA111020
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
524 IN 5/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2023
Prüfungstermin
05.10.2023
Prüfungstermin
06.11.2024
Prüfungstermin
18.02.2025
Restschuldbefreiung
23.06.2026
Gläubigerversammlung
29.06.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann ist am 01.05.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde eine Gläubigerversammlung für den 29.06.2026 anberaumt, um über einen Vergleich mit der Abeking & Rasmussen Schiffs- und Yachtwerft SE zu entscheiden. Parallel dazu ist die Wohlverhaltensperiode abgelaufen und das Gericht hat einen Termin zur Anhörung über den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung für den 15.06.2026 bestimmt. In einer späteren Bekanntmachung wird mitgeteilt, dass der Schuldnerin die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO erteilt worden ist. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger mit Forderungen, die vor Verfahrenseröffnung begründet wurden, ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann ist eröffnet worden. Die Eröffnung des Verfahrens erfolgte am 01.05.2023. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen in mehreren schriftlichen Prüfverfahren geprüft, wobei die Prüfungstermine am 05.10.2023, 06.11.2024 u…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann ist eröffnet worden. Die Eröffnung des Verfahrens erfolgte am 01.05.2023. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen in mehreren schriftlichen Prüfverfahren geprüft, wobei die Prüfungstermine am 05.10.2023, 06.11.2024 und 18.02.2025 stattfanden. Eine Gläubigerversammlung wurde für den 29.06.2026 zur Anhörung und Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Abeking & Rasmussen Schiffs- und Yachtwerft SE einberufen. Die Wohlverhaltensperiode ist abgelaufen, woraufhin über den Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden war. Am 23.06.2026 ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, c/o Specht & Tegeler Seniorenresidenzen Tarmstedt , Martha-Vogeler-Str. 11, 27726 Worpswede, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HR…
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, c/o Specht & Tegeler Seniorenresidenzen Tarmstedt , Martha-Vogeler-Str. 11, 27726 Worpswede, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HRA 111020), ist die Wohlverhaltensperiode abgelaufen und über den Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Zur Anhörung der Verfahrensbeteiligten gemäß § 300 Abs. 1 InsO wird Termin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 15.06.2026.
Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin einen schriftlichen Versagungsantrag zu stellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 300, 290 InsO).
Hinweis:
Diese Gläubigerversammlung gilt im Hinblick auf die Stellung von Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO als Schlusstermin.
Amtsgericht Bremen, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, c/o Specht & Tegeler Seniorenresidenzen Tarmstedt , Martha-Vogeler-Str. 11, 27726 Worpswede, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HR…
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, c/o Specht & Tegeler Seniorenresidenzen Tarmstedt , Martha-Vogeler-Str. 11, 27726 Worpswede, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HRA 111020), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 29.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 123 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
zum Abschluss eines zum Abschluss eines Vergleichs zwischen der Abeking & Rasmussen Schiffs- und Yachtwerft SE und dem Insolvenzverwalter vom 21.04.2026 hinsichtlich der Anerkennung von Forderungen zur Insolvenztabelle über € 5.000.000,00 unter gleichzeitigen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Abeking & Rasmussen Schiffs- und Yachtwerft SE.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, c/o Specht & Tegeler Seniorenresidenzen Tarmstedt , Martha-Vogeler-Str. 11, 27726 Worpswede, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HR…
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, c/o Specht & Tegeler Seniorenresidenzen Tarmstedt , Martha-Vogeler-Str. 11, 27726 Worpswede, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HRA 111020), ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.05.2023 begründeten Vermögensanspruch gegen die Schuldnerin hatten, auch wenn sie ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 23.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, Am Schützenplatz 9, 27729 Hambergen, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HRA 111020), werden die nachträglich angemeldeten Forderun…
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, Am Schützenplatz 9, 27729 Hambergen, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HRA 111020), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 18.02.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 07.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, Am Schützenplatz 9, 27729 Hambergen, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HRA 111020), werden die nachträglich angemeldeten Forderun…
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, Am Schützenplatz 9, 27729 Hambergen, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HRA 111020), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 06.11.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Veröffentlichung vom 09.09.2024 ist fälschlicherweise mit falschem Prüfungsdatum erfolgt und kann als gegenstandslos betrachtet werden.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 10.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, Am Schützenplatz 9, 27729 Hambergen, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HRA 111020), werden die nachträglich angemeldeten Forderun…
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, Am Schützenplatz 9, 27729 Hambergen, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HRA 111020), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 05.10.2023 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 06.09.2024
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