Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VEMA - vereinigte Malergenossenschaft eG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel GNR 325
EUID
DEM1607.GNR325
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
662 IN 24/00 h.
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 26, 34117 Kassel
Telefon
0561/789800
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
19.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren VEMA - vereinigte Malergenossenschaft eG, vertreten durch die Vorstände Bernd P. Doose und Peter Havemann, hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis am 19.0
06.2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Insolvenzgericht hat diesen Antrag durch Beschluss genehmigt und die Vergütung sowie die Pauschalauslagen gemäß den Regelsätzen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung als angemessen und gerechtfertigt festgestellt. Dem Insolvenzverwalter ist gestattet, den festgesetzten Betrag der Masse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 662 IN 24/00 h. In dem Insolvenzverfahren VEMA - vereinigte Malergenossenschaft eG, Franzgraben 58, 34125 Kassel (AG Kassel, GnR 325), vertr. d.: 1. Bernd P. Doose, als Vorstand der VEMA eG, Karthäuserstraße 1 a, 34117 Kassel, (Vorstand), 2. Peter Havemann, als Vorstand der VEMA eG, Stephanstraße 8, 3113…
Geschäfts-Nr.: 662 IN 24/00 h. In dem Insolvenzverfahren VEMA - vereinigte Malergenossenschaft eG, Franzgraben 58, 34125 Kassel (AG Kassel, GnR 325), vertr. d.: 1. Bernd P. Doose, als Vorstand der VEMA eG, Karthäuserstraße 1 a, 34117 Kassel, (Vorstand), 2. Peter Havemann, als Vorstand der VEMA eG, Stephanstraße 8, 31135 Hildesheim, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Richard Foltis, Friedrich-Ebert-Straße 26, D 34117 Kassel, Tel.: 0561/789800, Fax: 0561/78980-30 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 19.06.2026 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf XXX EUR.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von Dauer eingeben abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem RECHTSBEHELF_GERICHT einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 19.06.2026.
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