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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Bochum hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Venom UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Recklinghausen einen Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Der Antrag war am 12.11.2025 bei Gericht eingegangen und datierte ebenfalls vom 12.11.2025. Die Ablehnung erfolgte mangels Masse durch Beschluss vom 16.07.2026. Das Verfahren ist damit im Eröffnungsstadium beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
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