Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Versand-Agentur Herschel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mittelstraße 26, 64521 Groß-Gerau
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 54292
EUID
DEM1103.HRB54292
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 425/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Frank Herschel
Adresse
Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.08.2020
Schlusstermin
22.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Fertigung, Verarbeitung und Versendung von Mailings sowie die Konfektionierung von Waren. Die Gesellschaft kann alle zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks erforderliche oder nützliche Maßnahmen und Rechtgeschäfte tätigen, insbesondere Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Insbesondere kann sie die Geschäftsführung einer Kommanditgesellschaft gleichen oder ähnlichen Geschäftszweiges übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), ist die vorläufige Verwaltung mit Beschluss vom 27.08.2020 angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter Frank Herschel hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen beantragt sowie die Vergütung nach Abschluss der Ermittlung der Insolvenzmasse in Höhe von 74.420,80 EUR festsetzen lassen. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsicht niedergelegt, wobei Forderungen in Höhe von insgesamt 303.853,79 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vornahme der Schlussverteilung ist nach Abschluss der Verwertung der Insolvenzmasse sowie nach dem Termin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 22.12.202einander zugestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 425/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung …
9 IN 425/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 425/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für…
9 IN 425/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 31.10.2025. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 425/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Net…
9 IN 425/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 0 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 74.420,80 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 425/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Bes…
9 IN 425/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 27.08.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 425/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Gesch…
9 IN 425/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 303.853,79 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 74.420,80 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 425/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertun…
9 IN 425/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versand-Agentur Herschel GmbH, Adolf-Göbel-Straße 40a, 64521 Groß-Gerau (AG Darmstadt, HRB 54292), vertr. d.: Frank Herschel, Otto-Brenner-Straße 9, 64589 Stockstadt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 22.12.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.11.2025
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