Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Versbach Metallbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Adresse
Versbach-Straße 1, 98617 Meiningen, OT Walldorf
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 301974
Stammkapital
130.000,00 EUR
EUID
DEY1206.HRB301974
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 934/26
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Rolle
Sachwalter
Adresse
Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig
Telefon
0341 652200
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.09.2026
Berichtstermin
13.10.2026 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
13.10.2026 , 14:00 Uhr
Insolvenzplanverfahren
13.11.2026 , 09:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Produktion, der Vertrieb und die Montage von Fenstern, Türen, Fassaden und anderen Konstruktionen aus Aluminium und anderen Werkstoffen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Metallverarbeitung
Subbranche
Metallbau
Geschäftstätigkeit
Produktion, Vertrieb und Montage von Fenstern, Türen und Fassaden aus Aluminium
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Leipzig hat am 01.08.2026 das Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen der Versbach Metallbau GmbH eröffnet. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum Sachwalter bestellt. Der Sachwalter führt die Zustellungen durch. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.09.2026 beim Sachwalter anzumelden. Zudem müssen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Die Schuldnerin verwaltet unter Aufsicht des Sachwalters die Masse. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 13.10.2026 um 14:00 Uhr im Sitzungssaal 101 in Leipzig bestimmt. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum Sachwalter bestellt. Dieser führt die Zustellungen durch. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther zum Sachwalter bestellt. Dieser führt die Zustellungen durch. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.09.2026 beim Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 13.10.2026 um 14:00 Uhr im Amtsgericht Leipzig angesetzt. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Später ist ein Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplanes und zur Abstimmung über diesen für den 15.10.2026 um 10:15 Uhr beim Amtsgericht Leipzig bestimmt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.09.2026 beim Sachwalter anz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.09.2026 beim Sachwalter anzumelden. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 13.10.2026 um 14:00 Uhr angesetzt. Bis zur ersten Gläubigerversammlung ist vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Zudem ist ein Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplanes und zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt. Dieser Termin war ursprünglich für den 15.10.2026 um 10:15 Uhr anberaumt, wurde jedoch auf den 13.11.2026 um 09:45 Uhr verlegt. Die Zustellung der Ladungen wurde dem Sachwalter übertragen. Der Insolvenzplan und die Stellungnahmen können in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 934/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH, Versbachstraße 1, 98617 Meiningen, Amtsgericht Jena , HRB 301974
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 934/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH, Versbachstraße 1, 98617 Meiningen, Amtsgericht Jena , HRB 301974
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
ergeht am 01.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Nikolaistraße 3-5
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 652200
Telefax: 0341 65220111
Email geschäftlich: infofloether wissing.de
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 11.09.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 13.10.2026
14:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
8. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 934/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH, Versbachstraße 1, 98617 Meiningen, Amtsgericht Jena , HRB 301974
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versba…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 934/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH, Versbachstraße 1, 98617 Meiningen, Amtsgericht Jena , HRB 301974
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH, Versbachstraße 1, 98617 Meiningen, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer (Amtsgericht Jena, HRB 301974), ist Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplanes und der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Donnerstag, den 15.10.2026, 10:15 Uhr bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 101. Der Insolvenzplan nebst Anlagen sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Gerichts (EG, Zimmer 008) eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn der Schuldner keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde nur zusteht, wenn der Beschwerdeführer dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Insolvenzplan gestimmt hat.
Amtsgericht Leipzig, 05.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 934/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH, Versbachstraße 1, 98617 Meiningen, Amtsgericht Jena , HRB 301974
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer
ergeht am 12.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
Der fü…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 934/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Versbach Metallbau GmbH, Versbachstraße 1, 98617 Meiningen, Amtsgericht Jena , HRB 301974
vertreten durch den Geschäftsführer Harald Karl Fritz Bremer
ergeht am 12.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
Der für den 15.10.2026 anberaumte Erörterungs- und Abstimmungstermin wird verlegt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Freitag, den 13.11.2026
09:45 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64
Die Insolvenzgläubiger, der Sachwalter, die Schuldnerin und deren Gesellschafter sowie die Mitglieder des Gläubigerausschusses werden zum Termin geladen.
Die Zustellung der (Um-)Ladungen wird dem Sachwalter nach § 8 Abs. 3 Satz 1 InsO übertragen; davon ausgenommen ist die Ladung an die Schuldnerin.
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