Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH ist beim Amtsgericht Bremen anhängig. Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning wurde gestellt und die Verfahrensbeteiligten wurden angehört. Die Vergütung wurde unter Berücksichtigung von Abschlägen festgesetzt. Es wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin bestimmt. Der verfügbare Massebestand betrug 26.566,12 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 213.257,84 EUR zu berücksichtigen waren. Das Verfahren ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 15/17: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31946 HB), vertr. d.: 1. Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Börner,…
509 IN 15/17: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31946 HB), vertr. d.: 1. Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Börner, Kurze Mühren 20, 20095 Hamburg, (Geschäftsführer), 2. ALTURA CAPITAL LIMITED (vormals Z.Investment Advisors Limited), (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. First Floor Thavies Inn House, Holborn Circus 3-4, GROSSBRITANNIEN, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1.1. Jonathan Henry, Holborn Circus, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), 3. Inke Dittmer, Bremer Str. 39, 27383 Scheeßel, (Gesellschafterin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 15/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31946 HB), vertr. d.: 1. Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Börner, Kurze Mühren 20, 20095 Hamburg, (Geschäftsfü…
509 IN 15/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31946 HB), vertr. d.: 1. Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Börner, Kurze Mühren 20, 20095 Hamburg, (Geschäftsführer), 2. ALTURA CAPITAL LIMITED (vormals Z.Investment Advisors Limited), (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. First Floor Thavies Inn House, Holborn Circus 3-4, GROSSBRITANNIEN, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1.1. Jonathan Henry, Holborn Circus, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), 3. Inke Dittmer, Bremer Str. 39, 27383 Scheeßel, (Gesellschafterin), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 13.08.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 13.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 13.06.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 15/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31946 HB),
vertreten durch:
1. Hansa Hamburg Shipping International GmbH …
Amtsgericht Bremen 13.06.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 15/17
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31946 HB),
vertreten durch:
1. Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Thorsten Börner, Kurze Mühren 20, 20095 Hamburg, (Geschäftsführer),
2. ALTURA CAPITAL LIMITED (vormals Z.Investment Advisors Limited), (Gesellschafterin),
vertreten durch:
2.1. First Floor Thavies Inn House, Holborn Circus 3-4, GROSSBRITANNIEN, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
2.1.1. Jonathan Henry, Holborn Circus, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer),
3. Inke Dittmer, Bremer Str. 39, 27383 Scheeßel, (Gesellschafterin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 35.084,49 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 15,00 % gekürzt, da die Vermögenswerte sowie die Anzahl der Gläubiger überschaubar waren. Die Schuldnerin war lediglich als Komplementärin ohne eigene Geschäftstätigkeit und Arbeitnehmer tätig.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 15/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31946 HB), vertr. d.: 1. Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Börner, Kurze Mühren 20, 20095 Hamburg, (Geschäftsfü…
509 IN 15/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31946 HB), vertr. d.: 1. Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thorsten Börner, Kurze Mühren 20, 20095 Hamburg, (Geschäftsführer), 2. ALTURA CAPITAL LIMITED (vormals Z.Investment Advisors Limited), (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. First Floor Thavies Inn House, Holborn Circus 3-4, GROSSBRITANNIEN, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1.1. Jonathan Henry, Holborn Circus, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), 3. Inke Dittmer, Bremer Str. 39, 27383 Scheeßel, (Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, Internet: www.schultze-braun.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 26.566,12 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 213.257,84 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 11.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 15/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31946 HB), vertr. d.: 1. Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Verwaltungsgesellschaft Hansa Hamburg Shipping mbH, (Gesellschaf…
509 IN 15/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltung HHSI Flottenfonds GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 31946 HB), vertr. d.: 1. Hansa Hamburg Shipping International GmbH & Co. KG, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Verwaltungsgesellschaft Hansa Hamburg Shipping mbH, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.1. Jens Langmann, (Geschäftsführer), 2. ALTURA CAPITAL LIMITED (vormals Z.Investment Advisors Limited), (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. First Floor Thavies Inn House, Holborn Circus 3-4, GROSSBRITANNIEN, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1.1. Jonathan Henry, 3-4 Holborn Circus, EC1N 2HA London, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer), 3. Inke Dittmer, Bremer Str. 39, 27383 Scheeßel, (Gesellschafterin), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 24.06.2026
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