Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Fährgäßchen 1, 01309 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 9508
EUID
DEU1104.HRB9508
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
542 IN 633/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
29.06.2018
Widerspruchsfrist Forderungen
10.07.2025
Entscheidung Forderungsprüfung
19.08.2025
Widerspruchsfrist Forderungen
26.09.2025
Widerspruchsfrist Forderungen
25.11.2025
Frist Stellungnahme Schlussrechnung
07.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betreibung von Gastronomien und Gastronomieobjekten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH ist am 29.06.2018 eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Teilungsmasse von 334.153,92 EUR zugrunde gelegt und ein Gesamtzuschlag von 175 % als angemessen erachtet wurde. Es wurden mehrere Phasen der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, mit entsprechenden Widerspruchsfristen für Gläubiger, Insolvenzverwalter und die Schuldnerin. Die Fristen zur Einreichung von Stellungnahmen zur Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis endeten am 07.08.2026. Der Insolvenzerklärte hat erklärt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von 563.345,24 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 4.069,58 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 633/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgäßchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 9508
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Karsten Heidsiek
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian R…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 633/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgäßchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 9508
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Karsten Heidsiek
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Roelke
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit im Insolvenzverfahren die Vergütung festgesetzt.
Das Verfahren wurde am 29.06.2018 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 08.01.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 334.153,92 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von xxx EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag in Höhe von xxx EUR. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 08.01.2026 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben.
Zuschläge waren insbesondere zu gewähren für die Betriebsfortführung über einen Zeitraum von 7 Monaten an 2 Standorten, die Arbeitnehmerfragen, Insolvenzgeldvorfinanzierung sowie die Vorbereitung und Durchführung des Asset Deal.
Außerdem wurde ein Abschlag in Höhe von xxx EUR ( 5 %) beantragt. Bezüglich der Begründung wird ebenfalls auf den Antrag vom 08.01.2026 verwiesen.
Insgesamt erscheint in der Gesamtschau ein Zuschlag von 175 % angemessen. Eine bloße Addition der Zuschlagstatbestände ist hierbei nicht vorgesehen.
Vorzunehmen ist durch das Gericht eine Prüfung der Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigungen von Überschneidungen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass der Gesamtzuschlag in seiner Gänze angemessen ist, vgl. BGH, Beschluss vom 22.06.2017, IX ZB 65/15, LG Dresden vom 18.02.2021, 5 T 58/21.
Die vom Verwalter im Antrag dargelegten Erhöhungstatbestände sind grundsätzlich geeignet , Zuschläge zum Regelbruchteil zu gewähren. Das Verfahren übersteigt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht ein sogenanntes Normalverfahren und hat den Insolvenzverwalter in erhöhtem Maße in Anspruch genommen. Insbesondere ist hierzu auf die Darlegungen im Antrag vom 08.01.2026 und den Schlussbericht zu verweisen.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Zudem werden Zustellungskosten in Höhe von xxx EUR festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 633/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgäßchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 9508
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Karsten Heidsiek
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian…
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 633/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgäßchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 9508
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Karsten Heidsiek
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Roelke
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 10.07.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 633/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgäßchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 9508
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Karsten Heidsiek
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian R…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 633/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgäßchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 9508
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Karsten Heidsiek
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Roelke
ergeht am 19.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.09.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 633/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgäßchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 9508
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Karsten Heidsiek
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian R…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 633/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgäßchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 9508
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Karsten Heidsiek
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Roelke
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 07.08.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 563.345,24 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 4.069,58 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 633/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgäßchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 9508
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Karsten Heidsiek
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian R…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 633/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Villa Marie Gastronomiebetriebs GmbH, Fährgäßchen 1, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 9508
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Karsten Heidsiek
vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Roelke
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 25.11.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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