Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vision Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Königsteiner Straße 6a, 65812 Bad Soden am Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 9554
EUID
DEM1203.HRB9554
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein/Ts.
Aktenzeichen
90 IN 54/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.07.2023
Aufhebung
11.01.2024
Korrektur
28.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Trockenbau, einschließlich Innen- und Außenputzarbeiten sowie der Handel mit Baumaterialien, Werkzeugen und Maschinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vision Bau GmbH, Königsteiner Straße 6a, 65812 Bad Soden am Taunus, ist am 11.01.2024 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 26.07.2023 sind am selben Tag aufgehoben worden. Eine Korrektur des Rubrums des Beschlusses vom 11.01.2024 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit ist am 28.03.2024 erfolgt, wodurch die Vertretung von Evren Kosumi auf Elena Runje als Geschäftsführerin geändert wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 54/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vision Bau GmbH, Königsteiner Straße 6a, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9554), vertr. d.: Evren Kosumi, Alfred-Wegener-Straße 4, 60438 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufi…
90 IN 54/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vision Bau GmbH, Königsteiner Straße 6a, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9554), vertr. d.: Evren Kosumi, Alfred-Wegener-Straße 4, 60438 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 26.07.2023 am 11.01.2024 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 54/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vision Bau GmbH, Königsteiner Straße 6a, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9554), vertr. d.: Evren Kosumi, Alfred-Wegener-Straße 4, 60438 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.01.20…
90 IN 54/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vision Bau GmbH, Königsteiner Straße 6a, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9554), vertr. d.: Evren Kosumi, Alfred-Wegener-Straße 4, 60438 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.01.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 26.07.2023 sind am 11.01.2024 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 11.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 54/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vision Bau GmbH, Königsteiner Straße 6a, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9554), vertr. d.: Elena Runje, Am Gräselberg 28, 65187 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wird das Rubrum des Beschlusses vom 11.01.2024 wegen offensichtlicher Unrichti…
90 IN 54/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vision Bau GmbH, Königsteiner Straße 6a, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 9554), vertr. d.: Elena Runje, Am Gräselberg 28, 65187 Wiesbaden, (Geschäftsführerin), wird das Rubrum des Beschlusses vom 11.01.2024 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit wie folgt geändert:
Anstatt "vertreten durch: Evren Kosumi, Alfed-Wegener-Straße 4, 60438 Frankfurt am Main (Geschäftsführer)", heißt es: "vertreten durch: Elena Runje, Am Gräselberg 28, 65187 Wiesbaden (Geschäftsführerin)
Amtsgericht Königstein/Ts., 28.03.2024
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