Über das Vermögen der W+K GmbH ist am 29.12.2023 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Tessmann bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.02.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.03.2024. Für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung am 18.06.2024 ist das mündliche Verfahren angeordnet worden; der Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist auf den 06.08.2025 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH mit Sitz in Niestetal ist am 29.12.2023 eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Tessmann bestellt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.02.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 26…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH mit Sitz in Niestetal ist am 29.12.2023 eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sascha Tessmann bestellt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.02.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 26.03.2024 festgelegt. Am 02.05.2024 ordnete das Gericht für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren an; der Termin fand am 18.06.2024 statt und diente der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits. Am 06.05.2025 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, mit einem Stichtag für den besonderen Prüfungstermin am 06.08.2025. Am 09.10.2026 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Zudem wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist auf den 09.12.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.060,36 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 179.325,77 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 128/23: Über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: Mariusz Wysocki, Geschäftsführer d. W+K GmbH, ist am 29.12.2023 um 12:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Tessmann, Wilhelmshöher Allee 258, 34131 …
666 IN 128/23: Über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: Mariusz Wysocki, Geschäftsführer d. W+K GmbH, ist am 29.12.2023 um 12:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sascha Tessmann, Wilhelmshöher Allee 258, 34131 Kassel, Tel.: 0561/207566-0, Fax: 0561/207566-22, E-Mail: kassel@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.02.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.03.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.02.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.03.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 128/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Li…
666 IN 128/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesellschafter), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 18.06.2024, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 128/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch …
666 IN 128/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 128/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch …
666 IN 128/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesellschafter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sascha Tessmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.10.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 6.978,23 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 14,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 4 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 09.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 128/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch …
666 IN 128/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 09.12.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 09.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesel…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.060,36 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 179.325,77 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 128/23 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
09.10.2026
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