Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vivanco GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRB 3686
EUID
DEX1721R.HRB3686
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 213/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.07.2026
Aufhebung Eigenverwaltung
31.07.2026
Eröffnung Insolvenzverwalter
01.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivanco GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin hat einen Insolvenzplan vorgelegt, dessen Zulässigkeit festgestellt wurde. Für die Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie die Abstimmung über den Plan ist ein Termin am 20.07.2026 um 12:15 Uhr beim Amtsgericht Reinbek angesetzt. In diesem Termin können inhaltliche Änderungen des Plans vorgenommen und darüber abgestimmt werden. Gegen einen späteren Bestätigungsbeschluss des Plans kann nur unter strengen Voraussetzungen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivanco GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin hat einen Insolvenzplan vorgelegt, dessen Zulässigkeit festgestellt wurde. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie zur Abstimmung über den Plan ist für den 20.07.2026 um 12:15 Uhr beim Amtsgericht Rein…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivanco GmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin hat einen Insolvenzplan vorgelegt, dessen Zulässigkeit festgestellt wurde. Ein Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte sowie zur Abstimmung über den Plan ist für den 20.07.2026 um 12:15 Uhr beim Amtsgericht Reinbek angesetzt. Parallel dazu erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag hierfür ist der 15.07.2026; bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivanco GmbH ist anhängig. Die Schuldnerin hat einen Insolvenzplan vorgelegt, dessen Zulässigkeit festgestellt wurde. Ein Termin zur Erörterung des Plans und zur Abstimmung war für den 20.07.2026 angesetzt. Parallel dazu erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivanco GmbH ist anhängig. Die Schuldnerin hat einen Insolvenzplan vorgelegt, dessen Zulässigkeit festgestellt wurde. Ein Termin zur Erörterung des Plans und zur Abstimmung war für den 20.07.2026 angesetzt. Parallel dazu erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren mit einem Prüfungsstichtag am 15.07.2026. Durch Beschluss der Richterin Lindberg vom 15.07.2026 wurde der Termin zur Erörterung und Abstimmung aufgehoben, nachdem der Insolvenzplan von der Schuldnerin zurückgenommen wurde.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivanco GmbH ist eröffnet. Zunächst war eine Eigenverwaltung angeordnet, die mit Ablauf des 31.07.2026 aufgehoben wurde. Zum Insolvenzverwalter ab dem 01.08.2026 wurde Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt aus Hamburg bestellt. Zuvor hatte die Schuldnerin einen Insolvenzpla…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivanco GmbH ist eröffnet. Zunächst war eine Eigenverwaltung angeordnet, die mit Ablauf des 31.07.2026 aufgehoben wurde. Zum Insolvenzverwalter ab dem 01.08.2026 wurde Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt aus Hamburg bestellt. Zuvor hatte die Schuldnerin einen Insolvenzplan vorgelegt, dessen Erörterung und Abstimmung für den 20.07.2026 angesetzt war. Dieser Termin wurde jedoch aufgehoben, nachdem der Plan zurückgenommen worden war. Im Rahmen der Forderungsprüfung war der 15.07.2026 als Prüfungsstichtag festgelegt, an dem Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen bei Gericht eingehen mussten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 213/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivanco GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Philipp Gerding, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3686 AH
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partners…
8 IN 213/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivanco GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Philipp Gerding, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3686 AH
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main
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Beschluss:
1. In dem Insolvenzverfahren hat die Schuldnerin einen Insolvenzplan vorgelegt. Die Vorlage des Plans ist zulässig.
2. Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Montag, 20.07.2026, 12:15 Uhr
Sitzungssaal 107, Amtsgericht Reinbek, Parkallee 6, 21465 Reinbek
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Zu dem Termin ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Vollmachten sind im Original vorzulegen. Bei Vertretung einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft ist auch ein aktueller Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht in den Termin mitzubringen.
Nicht zur Tabelle festgestellte Forderungen sind im Termin nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Erörterungs- und Abstimmungstermin inhaltliche Änderungen des Insolvenzplans möglich sind (§ 240 InsO) und über diese Änderungen im gleichen Termin abgestimmt werden kann.
Durch solche Änderungen können auch Regelungen zu den Anteils- und Mitgliedschaftsrechten der an der Schuldnerin beteiligten Personen in den Plan einbezogen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 151 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 213/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivanco GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Philipp Gerding, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3686 AH
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partners…
8 IN 213/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivanco GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Philipp Gerding, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3686 AH
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main
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1. Die Prüfung der bis zum 18.06.2026 beim Sachwalter eingegangenen nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sowie der bis zum Prüfungsstichtag eingegangenen nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen, sofern kein Widerspruch erhoben wird, erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 15.07.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 213/25
Amtsgericht Reinbek
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivanco GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Philipp Gerding, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3686 AH
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tisc…
8 IN 213/25
Amtsgericht Reinbek
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivanco GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Philipp Gerding, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3686 AH
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main
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hat das Amtsgericht Reinbek am 15.07.2026 durch die Richterin am Amtsgericht Lindberg beschlossen:
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Der Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan vom
Montag, den 20.7.2026, 12.15 Uhr, Amtsgericht Reinbek, Saal 107
wird aufgehoben, nachdem der Plan zurückgenommen wurde.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
Lindberg
Richterin am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 213/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivanco GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Philipp Gerding, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3686 AH
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnersch…
8 IN 213/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Vivanco GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Philipp Gerding, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg
Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 3686 AH
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte act AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Zeppelinallee 77, 60487 Frankfurt am Main
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hat das Amtsgericht Reinbek am 01.08.2026 beschlossen:
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Die Anordnung der Eigenverwaltung aus dem Beschluss des Amtsgerichts Reinbek vom 1.2.2026 wird mit Ablauf des 31.7.2026 aufgehoben.
Zum Insolvenzverwalter ab dem 1.8.2026 wird bestellt:
Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
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Gründe
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Die Entscheidung beruht auf § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Danach hebt das Insolvenzgericht die Anordnung der Eigenverwaltung auf, wenn dies vom Schuldner beantragt wird. Der Geschäftsführer der Schuldnerin hat die Aufhebung der Eigenverwaltung zu 31.7.2026 beantragt.
Gemäß § 272 Abs. 3 InsO kann der ehemalige Sachwalter zum Insolvenzverwalter bestellt werden.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Reinbek
Parkallee 6
21465 Reinbek
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Reinbek-Insolvenzgericht-
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