Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vivien Wolter Holding UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206935
EUID
DEP2408.HRB206935
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 51/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung des Eröffnungsantrags
20.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Erwerb bzw. Halten von Lizenzen und anderen Rechten (insbesondere Markenrechten) und Überlassung dieser Rechte an Dritte
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vivien Wolter Holding UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 51/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vivien Wolter Holding UG (haftungsbeschränkt), Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, HRB 206935), vertr. d.: Vivien Wolter, Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.02…
51 IN 51/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vivien Wolter Holding UG (haftungsbeschränkt), Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen (AG Hildesheim, HRB 206935), vertr. d.: Vivien Wolter, Domänenweg 1C, 31171 Nordstemmen, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 20.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 20.02.2026
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.