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Insolvenzprofil
VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zur Leye 8, 57439 Attendorn
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 12412
EUID
DER2909.HRB12412
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 56/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Frystatzki
Adresse
Rathausstraße 12, 53225 Bonn
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.03.2026
Frist zur Stellungnahme
10.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Tabakwaren, E-Zigaretten, E- Liquids, Aromen und diesbezüglichem Zubehör. Alles Vorstehende nur soweit es hierzu keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf. Zudem die Vergabe und der Handel von bzw. mit Lizenzen für den vorgenannten Bereich sowie die Beratung und der IT-Service.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 56/23 durchgeführt. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 27.03.2026 festgelegt ist. Später hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Angabe des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 82.741,07 EUR, wovon ein Betrag von 7.769,89 EUR zur Verteilung steht. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Parallel dazu wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Beteiligten bis zum 10.08.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zu Schlussrechnung und Vergütungsanträgen erhalten.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 56/23 durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragen und hat seinen Sitz in Attendorn. Gesetzlicher Vertreter ist de…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Siegen unter dem Aktenzeichen 25 IN 56/23 durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragen und hat seinen Sitz in Attendorn. Gesetzlicher Vertreter ist der Geschäftsführer Hartmut Röbke. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 27.03.2026 festgelegt wurde. Später stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu. Nach Angaben des Insolvenzverwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 82.741,07 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 7.769,89 EUR zur Verfügung stand. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Frystatzki übte sein Amt vom 10.07.2023 bis zum 20.09.2023 aus. Ab dem 20.09.2023 war er als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Die Vergütung und Auslagen beider Verwalterstufen wurden durch Beschluss vom 11.08.2026 festgesetzt. Zudem wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Beteiligten bis zum 10.08.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zu Schlussrechnung und Vergütungsanträgen hatten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Zur Leye …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Zur Leye 8, 57439 Attendorn
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
25 IN 56/23
Amtsgericht Siegen, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Zur Leye …
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Zur Leye 8, 57439 Attendorn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 82.741,07 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 7.769,89 EUR zur Verfügung.
Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
25 IN 56/23
Amtsgericht Siegen, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Kreuzstra…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Kreuzstraße 15, 52538 Gangelt
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des vorläufigen Verwalters und des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters und des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk und den Vergütungsanträgen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 aus.
25 IN 56/23
Amtsgericht Siegen, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Kreuzstra…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Kreuzstraße 15, 52538 Gangelt
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Frystatzki, Rathausstraße 12, 53225 Bonn wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 10.07.2023 bis zum 20.09.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.05.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.
25 IN 56/23
Amtsgericht Siegen, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Kreuzstra…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Kreuzstraße 15, 52538 Gangelt
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Frystatzki, Rathausstraße 12, 53225 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 20.09.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.05.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.
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Amtsgericht Siegen, 11.08.2026
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