Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VS Logistics Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Stellmannskamp 19, 27308 Kirchlinteln
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 207876
EUID
DEP2716.HRB207876
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 73/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Termine & Fristen
Zustimmung zur Schlussverteilung
12.01.2024
Festsetzung Vergütung
16.02.2024
Stichtag Schlusstermin
15.03.2024
Aufhebung
27.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens der Betrieb eines Logistikunternehmens sowie einer Spedition, die Geschäfte eines Frachtführers, die Lagerung und die damit verbundenen Tätigkeiten sowie Frachtenvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Logistics Solutions GmbH ist am 27.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat das Amtsgericht Verden (Aller) am 12.01.2024 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Als Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde der 15.03.2024 festgelegt. Der verfügbare Massebestand betrug 171.622,73 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 204.616,54 € zu berücksichtigen waren. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, die das Gericht am 16.02.2024 festgesetzt hat. Eine Vergütungserhöhung um 20 % wurde wegen besonderer Erschwernisse beim Forderungseinzug gewährt. Zustellungskosten in Höhe von 276,50 € zuzüglich Umsatzsteuer wurden anerkannt. Die Beteiligten wurden über das Internet angehört, wobei keine Stellungnahmen eingingen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 73/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Logistics Solutions GmbH, Max-Planck-Str. 28, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207876), vertr. d.: Carsten Heumann, (Geschäftsführer), ist am 27.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschlu…
11 IN 73/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Logistics Solutions GmbH, Max-Planck-Str. 28, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207876), vertr. d.: Carsten Heumann, (Geschäftsführer), ist am 27.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 73/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Logistics Solutions GmbH, Max-Planck-Str. 28, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207876), vertr. d.: Carsten Heumann, (Geschäftsführer), hat
der Insolvenzverwalter
beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den Beteiligten wird die Möglichke…
11 IN 73/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Logistics Solutions GmbH, Max-Planck-Str. 28, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207876), vertr. d.: Carsten Heumann, (Geschäftsführer), hat
der Insolvenzverwalter
beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Den Beteiligten wird die Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 12.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 73/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Logistics Solutions GmbH, Stellmannskamp 19, 27308 Kirchlinteln, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 171.622,73 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkei…
11 IN 73/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Logistics Solutions GmbH, Stellmannskamp 19, 27308 Kirchlinteln, soll mit gerichtlicher Genehmigung die Schlussverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 171.622,73 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 204.616,54 € zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis
liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden, Az.: 11 IN 73/21.
Amtsgericht Verden, 15.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 73/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Logistics Solutions GmbH, Max-Planck-Str. 28, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207876), vertr. d.: Carsten Heumann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin …
11 IN 73/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Logistics Solutions GmbH, Max-Planck-Str. 28, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207876), vertr. d.: Carsten Heumann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.03.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 12.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 73/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Logistics Solutions GmbH, Max-Planck-Str. 28, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207876), vertr. d.: Carsten Heumann, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 6…
11 IN 73/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VS Logistics Solutions GmbH, Max-Planck-Str. 28, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 207876), vertr. d.: Carsten Heumann, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss brutto gem. Beschluss vom 23.11.2022
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.07.2023 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Beteiligten wurden über das Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu dem Antrag angehört und es wurde Gelegenheit gegeben, den Antrag einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 472.450,39 EUR.
Zu berücksichtigen war in der Berechnungsgrundlage die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Da hier nur zum Teil Verbindlichkeiten aus der gewerblichen Tätigkeit betroffen sind, ist der Vorsteuererstattungsanspruch im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten der jeweils geltend gemachten Insolvenzforderungen aufzuteilen (BFH, Urteil vom 15. Februar 2015, Az. V R 44/14). Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird gemäß § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen.
§ 3 InsVV konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben beispielhaft durch Zu- und Abschlagstatbestände. Maßgebend ist, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker oder schwächer als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat, also der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand.
Das Insolvenzgericht hat bei der Festsetzung der Vergütung die in Betracht kommenden Tatbestände im Einzelnen zu überprüfen und zu beurteilen. Einer Bewertung der Höhe jedes einzelnen Zu- oder Abschlags bedarf es nicht. Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt
(BGH, Beschluss vom 29.04.2021, IX ZB 58/19, NZI 2021, 744 Rn. 10, beck-online).
Antragsgemäß war ein Zuschlag in Höhe von 20% wegen der besonderen Erschwernisse beim Forderungseinzug gegenüber den Hauptauftragsgeberinnen Mondalez Deutschland GmbH, Mondalez Gruppe und der Auftraggeberin Jacobs Douwe Egberts festzusetzen. Insoweit wird auf die Ausführung im Antrag auf S.2 u. 3 Bezug genommen.
Abschlagstatbestände wurden nicht angezeigt und sind nicht ersichtlich, sodass auch unter Berücksichtigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ein Gesamtzuschlag von 20% angemessen ist.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 276,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 79 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 16.02.2024
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