Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WA fitness GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Europa-Allee 57, 60327 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 100256
EUID
DEM1201.HRB100256
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 896/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Levin Albrecht
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Bonertstraße 20, 47239 Duisburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.05.2024
Widerspruchsfrist
27.05.2024
Forderungsanmeldefrist
24.11.2025
Widerspruchsfrist
08.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb sowie die Vermarktung von Fitness- und Freizeitstudios und der Verkauf von Sportbekleidung, Literatur, Sportlerzusatznahrung und Accessoires sowie die Vermarktung, Organisation und Durchführung von Sport-, Fitness- und Freizeitveranstaltungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der WA fitness GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für Forderungen, die bis zum 24.11.2025 angemeldet wurden, ist eine Widerspruchsfrist bis zum 08.12.2025 gesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bestellt und seine Vergütung wurde für den Zeitraum bis Dezember 2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
15.12.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 896/22 W-3-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
WA fitness GmbH, Europa-Allee 57, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100256),
vertreten durch:
Levin Albrecht, Bonertstraße 20, 47239 Duisburg, (Geschäftsführer),
werden für den …
Amtsgericht Frankfurt am Main
15.12.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 896/22 W-3-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
WA fitness GmbH, Europa-Allee 57, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100256),
vertreten durch:
Levin Albrecht, Bonertstraße 20, 47239 Duisburg, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR xxx errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund faktische Einstellung d. Geschäftsbetriebs, Bemühungen um übertragende Sanierung, Regelung Arbeits- und Mietverhältnisse die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 35 % auf insgesamt 60 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 14.013,94 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
xxx
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 896/22 W-13-1 - In dem Insolvenzverfahren WA fitness GmbH, Europa-Allee 57, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100256),
vertreten durch:
Levin Albrecht, Bonertstraße 20, 47239 Duisburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolv…
810 IN 896/22 W-13-1 - In dem Insolvenzverfahren WA fitness GmbH, Europa-Allee 57, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100256),
vertreten durch:
Levin Albrecht, Bonertstraße 20, 47239 Duisburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 13.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 12.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 896/22 W-13-1 In dem Insolvenzverfahren WA fitness GmbH, Europa-Allee 57, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100256),
vertreten durch:
Levin Albrecht, Bonertstraße 20, 47239 Duisburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolven…
810 IN 896/22 W-13-1 In dem Insolvenzverfahren WA fitness GmbH, Europa-Allee 57, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100256),
vertreten durch:
Levin Albrecht, Bonertstraße 20, 47239 Duisburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.11.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.12.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.09.2025
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