Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wacht GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bergstraße 2-6, 54441 Ayl-Biebelhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRA 4529
EUID
DET2408V.HRA4529
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 37/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine Frosch
Kanzlei
dhpg WP.-RAe.-StB. GmbH & Co. KG WPG BAG
Adresse
Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier
Telefon
0651/20068530
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
24.05.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.07.2024
Berichtstermin
25.07.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
25.07.2024 , 09:00 Uhr
Schlusstermin
10.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 24.05.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wacht GmbH & Co. KG eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Christine Frosch. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.07.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 25.07.2024 angesetzt. In einer späteren Bekanntmachung vom 10.06.2026 teilt die Insolvenzverwalterin mit, dass der Schlusstermin stattfinden soll. Das Schlussverzeichnis ist bei dem Amtsgericht Trier niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 224.662,74 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 15.639.767,82 €.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 37/24: Über das Vermögen der Wacht GmbH & Co. KG, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRA 4529), vertr. d.: Wacht Verwaltungs GmbH, Klosterbergstraße 126, 54459 Wiltingen, (Gesellschafter), ist am 24.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Christin…
23 IN 37/24: Über das Vermögen der Wacht GmbH & Co. KG, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRA 4529), vertr. d.: Wacht Verwaltungs GmbH, Klosterbergstraße 126, 54459 Wiltingen, (Gesellschafter), ist am 24.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Christine Frosch, dhpg WP.-RAe.-StB. GmbH & Co. KG WPG BAG, Simeonstiftplatz 1, D 54290 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/200685360, E-Mail: trier@dhpg.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.07.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 25.07.2024, 09:00 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 24.05.2024
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agtr.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 37/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wacht GmbH & Co. KG, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRA 4529), vertr. d.: Wacht Verwaltungs GmbH, Klosterbergstraße 126, 54459 Wiltingen, (Gesellschafter), teilt die Insolvenzverwalterin mit, dass bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Trier zu Aktenze…
23 IN 37/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wacht GmbH & Co. KG, Bergstraße 2-6, 54441 Ayl (AG Wittlich, HRA 4529), vertr. d.: Wacht Verwaltungs GmbH, Klosterbergstraße 126, 54459 Wiltingen, (Gesellschafter), teilt die Insolvenzverwalterin mit, dass bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Trier zu Aktenzeichen 23 IN 37/24 der Schlusstermin stattfinden soll. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Trier niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 224.662,74 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von
15.639.767,82 €.
Amtsgericht Trier, 10.06.2026
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