Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Werner GmbH Forst- und Industrietechnik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Ehranger Straße 101, 54293 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 43276
EUID
DET2408V.HRB43276
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 151/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt
Termine & Fristen
Stichtag besonderer Prüfungstermin
19.06.2024
Besonderer Prüfungs- und Schlusstermin
09.01.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Maschinenfabrik einschließlich der Herstellung und dem Vertrieb von Seilwinden und Forstmaschinen, sowie den damit verbundenen Geräten aller Art und der Aufbau von Sonderfahrzeugen und die damit verbundenen Reparaturen und Instandsetzungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner GmbH Forst- und Industrietechnik ist eröffnet. Das Amtsgericht Trier hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin ist der 19.06.2024 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen oder gegen geänderte Anmeldungen bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner GmbH Forst- und Industrietechnik ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 19.06.2024 festgelegt wurde. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner GmbH Forst- und Industrietechnik ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 19.06.2024 festgelegt wurde. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt hat die geplante Schlussverteilung mit voraussichtlich verfügbaren Mitteln in Höhe von 1.157.692,25 EUR gegenüber rund 5.540.653,29 EUR an Insolvenzforderungen angekündigt. Das Insolvenzgericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und einen besonderen Prüfungs- und Schlusstermin für den 09.01.2025 bestimmt. Dieser Termin dient der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung sowie der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; die Berechnungsmasse beträgt 2.383.744,67 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 151/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner GmbH Forst- und Industrietechnik, Ehranger Straße 101, 54293 Trier (AG Wittlich, HRB 43276), vertr. d.: Peter Hagen, Waldstraße 51, 54329 Konz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
23 IN 151/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner GmbH Forst- und Industrietechnik, Ehranger Straße 101, 54293 Trier (AG Wittlich, HRB 43276), vertr. d.: Peter Hagen, Waldstraße 51, 54329 Konz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.06.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 16.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 151/18: -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner GmbH Forst- und Industrietechnik, Ehranger Straße 101, 54293 Trier, teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel i…
23 IN 151/18: -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner GmbH Forst- und Industrietechnik, Ehranger Straße 101, 54293 Trier, teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 1.157.692,25 EUR zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 5.540.653,29 EUR zu berücksichtigen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Trier zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Trier, 19.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 151/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner GmbH Forst- und Industrietechnik, Ehranger Straße 101, 54293 Trier (AG Wittlich, HRB 43276), vertr. d.: Peter Hagen, Waldstraße 51, 54329 Konz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Beson…
23 IN 151/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner GmbH Forst- und Industrietechnik, Ehranger Straße 101, 54293 Trier (AG Wittlich, HRB 43276), vertr. d.: Peter Hagen, Waldstraße 51, 54329 Konz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Besonderer Prüfungs- und Schlusstermin wird bestimmt auf:
Donnerstag, 09.01.2025, 10:00 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier.
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter bzw. Änderung bereits geprüfter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 13.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 151/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner GmbH Forst- und Industrietechnik, Ehranger Straße 101, 54293 Trier (AG Wittlich, HRB 43276), vertr. d.: Peter Hagen, Waldstraße 51, 54329 Konz, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thoma…
23 IN 151/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner GmbH Forst- und Industrietechnik, Ehranger Straße 101, 54293 Trier (AG Wittlich, HRB 43276), vertr. d.: Peter Hagen, Waldstraße 51, 54329 Konz, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 190 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.09.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 2.383.744,67 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Das Insolvenzverfahren ist durch mehrere Faktoren gekennzeichnet, die eine Erhöhung der Vergütung rechtfertigen, § 3 Abs. 1 InsVV. Es wird auf die umfangreiche Begründung des Insolvenzverwalters vom 30.09.2024 vollumfänglich Bezug genommen.
Zuschläge waren zu gewähren für:
1. Betriebsfortführung in Höhe von 50 %
2. Arbeitsrechtliche Fragen/Insolvenzgeldvorfinanzierung in Höhe von 30 %
3. Übertragende Sanierung in Höhe von 70 %
4. Aus- und Absonderungsrechte in Höhe von 20 %
5. Gläubigeranzahl/Korrespondenz mit Gläubigern in Höhe von 10 %
6. Umfangreiches Strafverfahren in Höhe von 5 %
7. Probleme mit Fahrzeugzulassungen in Höhe von 5 %
8. Degressionsausgleich in Höhe von 10 %
Ingesamt: 200 %.
Die Zuschläge erscheinen in Ansatz und Höhe angemessen.
Für die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wird ein Abschlag in Höhe von 10 % erhoben, § 3 Abs. 2 InsVV.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.433,60 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 512 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 13.11.2024
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