Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wallraff, Heinz-Bernhard Richard
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hochstraße 26, 58638 Iserlohn
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRA 1408
EUID
DER2604.HRA1408
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 72/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.05.2025
Frist zur Stellungnahme
24.04.2026
Ende Restschuldbefreiungszeit
01.09.2026
Frist zur Stellungnahme
04.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 109 IN 72/23 durchgeführt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 1408. Dr. Jan Janßen ist als Insolvenzverwalter bestellt und übt sein Amt seit dem 01.09.2023 aus. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft; der Prüfungsstichtag für die letzte bekannte Prüfung war der 02.05.2025, wobei eine weitere Frist zum 24.04.2026 genannt wird. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt, wobei die Masse mit 286.860,12 EUR beziffert wurde. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung; dem Antrag auf Zustimmung zur Schlussverteilung sowie Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis und zum Antrag auf Restschuldbefreiung konnte bis zum 04.09.2026 im schriftlichen Verfahren stattgegeben werden. Die Laufzeit der Abtretungserklärung für die Restschuldbefreiung endet am 01.09.2026.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 109 IN 72/23 durchgeführt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 1408. Dr. J…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff wird vom Amtsgericht Hagen unter dem Aktenzeichen 109 IN 72/23 durchgeführt. Der Schuldner ist Inhaber der Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 1408. Dr. Jan Janßen ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen geprüft, wobei die Prüfungsstichtage der 02.05.2025 und der 24.04.2026 waren. Der Insolvenzverwalter übte sein Amt seit dem 01.09.2023 aus. Die Masse betrug nach der Schlussrechnung 286.860,12 EUR. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO stehen Forderungen in Höhe von 243.966,82 EUR gegenüber, wofür ein Betrag von 124.430,03 EUR zur Verfügung steht. Die Restschuldbefreiungszeit endet am 01.09.2026. Beteiligte konnten bis zum 04.09.2026 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis und zum Antrag auf Restschuldbefreiung Stellung nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, geboren am 28.07.1958, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, geboren am 28.07.1958, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen 0/28 werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
109 IN 72/23
Amtsgericht Hagen, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K.
Insolvenzverwalter: …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K.
Insolvenzverwalter: Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXXEUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.09.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§ 10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§§ 10, 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz beträgt 1.000,00 EUR und ermäßigt sich aufgrund des geringeren Aufgabenspektrums im Verbraucherinsolvenzverfahrens unter den Voraussetzungen des § 13 InsVV auf 800,00 EUR. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV).Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§§ 10, 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 286.860,12 EUR.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 125 % und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.12.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Insolvenzverwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Pauschalauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 eingesehen werden.
109 IN 72/23
Amtsgericht Hagen, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K.
wird der Schlussvert…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
04.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; falls deren Versagung beantragt wird, sind bis zum 04.09.2026 der Antrag zu stellen und die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§ 290 InsO); die Restschuldbefreiungszeit (Laufzeit der Abtretungserklärung) endet am 01.09.2026;
Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
109 IN 72/23
Amtsgericht Hagen, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, geboren am 28.07.1958, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, geboren am 28.07.1958, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen 0/27 werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
109 IN 72/23
Amtsgericht Hagen, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, geboren am 28.07.1958, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, geboren am 28.07.1958, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K.
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 243.966,82 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 124.430,03 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
109 IN 72/23
Amtsgericht Hagen, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K.
werden die Vergütung…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 72/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Heinz-Bernhard Richard Wallraff, Hochstr. 26, 58638 Iserlohn, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 1408 eingetragenen Firma Heinrich J. Wallraff - Offset-Druckerei e.K.
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Jan Janßen, Feithstr. 177, 58097 Hagen wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxxx EUR
Zwischensumme xxxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxxx EUR xxxx EUR
Endbetrag xxxx EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 16.05.2023 bis zum 01.09.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern der Schuldner, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 238.855,58 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 35.764,17 EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxxx EUR zu. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 85 % und damit auf den Betrag von xxxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.07.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 eingesehen werden.
109 IN 72/23
Amtsgericht Hagen, 25.09.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.