Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 8133
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Insolvenzprofil
Warehouse Games GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rudolfstraße 1, 58638 Iserlohn
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 8133
EUID
DER2604.HRB8133
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 111/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Mark Steh
Adresse
Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
14.11.2018
Vergütungsfestsetzung
21.07.2025
Schlussverteilung
31.07.2025
Stellungnahmefrist
15.09.2025
Einstellung
19.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Spielen und Spielwaren aller Art, Herstellung und Vertrieb von Spielen und Regelwerken sowie damit verbunden die Erbringung von Dienstleistungen und Durchführung von Rechtsgeschäften aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Warehouse Games GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8133, wird vom Amtsgericht Hagen behandelt. Die gesetzlich vertretene Geschäftsführerin ist Frau Beate Kunz. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Korn u. Partner. Am 14.11.2018 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Am 21.07.2025 hat das Gericht die Beteiligten bis zum 15.09.2025 zur Stellungnahme zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO sowie zur Schlussrechnung des Verwalters aufgefordert. Am 31.07.2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird keine Quote gezahlt werden können. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 46.481,96 EUR. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen zur Einsicht niedergelegt. Der Insolvenzverwalter Mark Steh hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei der Endbetrag der Insolvenzmasse entnommen werden kann. Die Vergütungsfestsetzung erging am 21.07.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 111/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8133 eingetragenen Warehouse Games GmbH, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Kunz, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn
Verfahr…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 111/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8133 eingetragenen Warehouse Games GmbH, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Kunz, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Korn u. Partner, Schulstr. 31, 58636 Iserlohn
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
100 IN 111/18
Amtsgericht Hagen, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 111/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8133 eingetragenen Warehouse Games GmbH, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Kunz, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn
hat …
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 111/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8133 eingetragenen Warehouse Games GmbH, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Kunz, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 46.481,96 EUR.
Es wird keine Quote gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
100 IN 111/18
Amtsgericht Hagen, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 111/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8133 eingetragenen Warehouse Games GmbH, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Kunz, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn
Verf…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 111/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8133 eingetragenen Warehouse Games GmbH, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Kunz, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Korn u. Partner, Schulstr. 31, 58636 Iserlohn
Insolvenzverwalter: Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15, 47228 Duisburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx
Endbetrag
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 21.12.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse unter Berücksichtigung der im Verfahren realisierten Feststellungskostenbeiträge berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 12 Gläubigern auf 1.150,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf xxx und damit auf den Betrag von xxx € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.06.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 eingesehen werden.
100 IN 111/18
Amtsgericht Hagen, 21.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 111/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8133 eingetragenen Warehouse Games GmbH, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Kunz, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn
Verf…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 111/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 8133 eingetragenen Warehouse Games GmbH, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beate Kunz, Rudolfstr. 1, 58638 Iserlohn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Korn u. Partner, Schulstr. 31, 58636 Iserlohn
ist am 14.11.2018 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.09.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 272 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
100 IN 111/18
Amtsgericht Hagen, 21.07.2025
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