Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Warendorf - Die Küche GmbH ist beim Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 82 IN 10/19 anhängig. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16637 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Stefan Hofemeier vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Im Verfahren wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, darunter zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO. Ein Vergleich mit der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Warendorf Real Estate GmbH sowie weiteren Beteiligten wurde geprüft, wobei eine Forderung in Höhe von EUR 260.000,00 festgestellt werden sollte und auf den darüberhinausgehenden Betrag verzichtet wurde. Für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen findet eine Prüfung im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO statt. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 26.03.2025. Bis zu diesem Termin muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster zur Einsicht aus. Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse sind in Form einer Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 10/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16637 eingetragenen Warendorf - Die Küche GmbH, Mielestraße 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Hofemeier, Mielestraße 1, 48231…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 10/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16637 eingetragenen Warendorf - Die Küche GmbH, Mielestraße 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Hofemeier, Mielestraße 1, 48231 Warendorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, An der Schlossmühle 10, 32549 Bad Oeynhausen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 09.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleiches mit der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Warendorf Real Estate GmbH, Frau Dr. Ria Brüninghoff, dem formellen Geschäftsführer der Warendorf Real Estate GmbH, Herrn Dr. Henning Walf, sowie einer Gläubigerin in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Warendorf Real Estate GmbH, der Tucano Ventures Group GmbH.
Der Vergleich sieht vor, dass auf die mit Schreiben des Insolvenzverwalters des hiesigen Verfahrens vom 09.01.2020 im Rang des § 38 InsO im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Warendorf Real Estate GmbH nachträglich angemeldete Forderung zur Zahlung aus zwei Patronatserklärungen in Höhe von insgesamt noch EUR 525.000,00 ein Teilbetrag von EUR 260.000,00 zur dortigen Insolvenztabelle festgestellt werden soll und der Insolvenzverwalter des hiesigen Verfahrens auf den darüberhinausgehenden Betrag endgültig verzichtet, allerdings erst dann und nur wenn die Forderung in Höhe von EUR 260.000,00 nach § 178 InsO festgestellt ist.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 15.03.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen. Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
82 IN 10/19
Amtsgericht Münster, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 10/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16637 eingetragenen Warendorf - Die Küche GmbH, Mielestraße 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Hofemeier, Mielestraße 1, 48231…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 10/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16637 eingetragenen Warendorf - Die Küche GmbH, Mielestraße 1, 48231 Warendorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Hofemeier, Mielestraße 1, 48231 Warendorf
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 211 B niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
82 IN 10/19
Amtsgericht Münster, 12.02.2025
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