Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 100556
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Insolvenzprofil
WE-Elektronik-Sicherheitstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 100556
EUID
DEP3101.HRB100556
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 135/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends M. R. F.
Adresse
Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441 / 361622-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.07.2025 , 16:45 Uhr
Eröffnung
03.09.2025 , 11:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.10.2025
Berichtstermin
26.11.2025 , 14:00 Uhr
Prüfungstermin
26.11.2025 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der WE-Elektronik-Sicherheitstechnik GmbH, Norden, ist am 28.07.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 03.09.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden; Dr. Behrends ist nun als Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.10.2025 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin ist für den 26.11.2025, 14:00 Uhr, in Aurich angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über den Fortgang des Verfahrens und die Verwertung der Masse entschieden werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 135/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WE-Elektronik-Sicherheitstechnik GmbH, Landstraße 7, 26506 Norden, vertr. d.: Heinz-Peter Weiland, Landstraße 7, 26506 Norden, (Geschäftsführer), ist am 28.07.2025 um 16:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet wor…
9 IN 135/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WE-Elektronik-Sicherheitstechnik GmbH, Landstraße 7, 26506 Norden, vertr. d.: Heinz-Peter Weiland, Landstraße 7, 26506 Norden, (Geschäftsführer), ist am 28.07.2025 um 16:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends M. R. F., Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 / 361622-0, Fax: 0441 / 36162229, E-Mail: info@hsc-ol.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 28.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 135/25 : Über das Vermögen der WE-Elektronik-Sicherheitstechnik GmbH, Landstraße 7, 26506 Norden (AG Aurich, HRB 100556), vertr. d.: Heinz-Peter Weiland, Landstraße 7, 26506 Norden, (Geschäftsführer), ist am 03.09.2025 um 11:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jö…
9 IN 135/25 : Über das Vermögen der WE-Elektronik-Sicherheitstechnik GmbH, Landstraße 7, 26506 Norden (AG Aurich, HRB 100556), vertr. d.: Heinz-Peter Weiland, Landstraße 7, 26506 Norden, (Geschäftsführer), ist am 03.09.2025 um 11:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jörg Behrends M. R. F., Scheideweg 161, 26127 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441 / 361622-0, Fax: 0441 / 36162229, E-Mail: info@hsc-ol.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.10.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 26.11.2025, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 26.10.2025 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Mittwoch, 26.11.2025, 14:00 Uhr, Saal R06, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 04.09.2025
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