Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weber Transportunternehmen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Robert-Bunsen-Staße 15, 79108 Freiburg im Breisgau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 719437
EUID
DEB8536.HRB719437
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
58 IN 16/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ann Kristin Krüger
Adresse
Kaiser-Joseph-Straße 263, 79098 Freiburg i. Br.
Termine & Fristen
Schlusstermin
13.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Transportunternehmen, erlaubnispflichtiger gewerblicher Güterkraftverkehr, sowie der Betrieb eines Tief-, Er- und Kanalbau- sowie Abbruchunternehmen und die Verwertung und Geschäftsführung von Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, Betontransporte mit Kiestransporte und Baustoffhandel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Erich Adolf Weber, ist beim Amtsgericht Freiburg anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, die Registernummer lautet HRB 719437. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Dr. Horst Gill. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 11.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 24.07.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weber Transportunternehmen GmbH ist beim Amtsgericht Freiburg anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter HRB 719437 eingetragen. Im Verfahren sind verschiedene Verfahrensstände dokumentiert. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weber Transportunternehmen GmbH ist beim Amtsgericht Freiburg anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter HRB 719437 eingetragen. Im Verfahren sind verschiedene Verfahrensstände dokumentiert. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.06.2024 im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 24.07.2024 bestand. Später erfolgte die Prüfung einer weiteren Forderung (Tabellenblattnummer 65), die bis zum 23.04.2024 angemeldet wurde; die Frist zum Widerspruch gegen diese Anmeldung lief bis zum 05.03.2025. Zudem wurde ein Beschluss zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Ann Kristin Krüger, bekanntgegeben. Dabei wurden das Vermögen in Höhe von 4.272,18 EUR sowie die Mindestvergütung festgesetzt. Die Bekanntgabe des Beschlusses datiert auf den 13.07.2026.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weber Transportunternehmen GmbH ist beim Amtsgericht Freiburg anhängig. Zunächst wurden Forderungen geprüft und Widerspruchsfristen gesetzt, wobei die letzte bekannte Frist zur Einlegung von Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen am 05.03.2025 endete. Im weiteren Verlauf wu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weber Transportunternehmen GmbH ist beim Amtsgericht Freiburg anhängig. Zunächst wurden Forderungen geprüft und Widerspruchsfristen gesetzt, wobei die letzte bekannte Frist zur Einlegung von Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen am 05.03.2025 endete. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie später der endgültigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Eine Gläubigerversimmung stimmte der Nichtverwertung von Ansprüchen gegen den Geschäftsführer zu, wobei Einwendungen bis zum 27.12.2024 möglich waren. Das Verfahren befindet sich nun im Endstadium: Der Schlusstermin ist für den 13.10.2026 angesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu prüfen. Zugleich wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Für festgestellte Forderungen in Höhe von 733.650,77 EUR steht ein Massebestand von ursprünglich 43.837,04 EUR gegenüber, wovon letztlich 5.660,51 EUR zur Verteilung bereitstehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächt…
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Horst Gill, Am Reichenbach 12, 79249 Merzhausen, Gz.: 20/00087
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1. Die Prüfung der bis 11.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 63,64 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 11.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der …
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 23.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 65 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.03.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 09.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und d…
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ann Kristin Krüger, Kaiser-Joseph-Straße 263, 79098 Freiburg i. Br., wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 06.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 4.272,18 EUR auszugehen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 100 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 06.07.2026 wird Bezug genommen.
Die Mindestvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 100 % gerechtfertigt, aufgurnd der fehlenden Mitwirkung des Geschäftsführers der Schuldnerin
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 13.07.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächt…
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Horst Gill, Am Reichenbach 12, 79249 Merzhausen, Gz.: 20/00087
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Nichtverwertung von Ansprüchen der Insolvenzschuldnerin gegen den Geschäftsführer und weiteren faktischen Geschäftsführer
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.12.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 22.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und d…
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Ann Kristin Krüger, Kaiser-Joseph-Straße 263, 79098 Freiburg i. Br., wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 06.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 30 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 06.07.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % gerechtfertigt, hiervon ein Zuschlag von 20 % aufgrudn der fehelnden Mitwirkung des Geschäftsführers, sowie 15 % für die Geltendmachung von Haftungs-und Zahlungsansprüchen ohne Massemehrung unter Berücksichtigung eines Abschlags von 5 % aufgrund der Tätigkeit als vorläufige Insolvenzverwalterin
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen Kosten für Zustellungsauslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung…
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.10.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 733.650,77 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 43.837,04 € gegenübersteht.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
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Für die festgestell…
58 IN 16/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weber Transportunternehmen GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Erich Adolf Weber, Robert-Bunsen-Straße 15, 79108 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719437
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 733.650,77 EUR steht ein Betrag von 5.660,51 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 10.08.2026
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