Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WeHa - Massivhaus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Erlenweg 4, 56242 Selters
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 3729
EUID
DET2214V.HRB3729
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 8/21
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Gläser
Adresse
Montabaur
Termine & Fristen
Verwaltungszeitraum
21.01.2021
Verwaltungszeitraum Ende
23.03.2021
Frist zur Stellungnahme
05.02.2024
Antrag Vergütungsfestsetzung
08.02.2024
Beschluss Vergütungsfestsetzung
18.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Generalübernahme von schlüsselfertigen Hochbauten, wie Wohn- und Geschäftshäusern, Lagerhallen, ferner die Planung, Berechnung und Bauüberwachung im Kundenauftrag für Hochbauten, der Handel von Baumaterialien und die Beauftragung von Handwerksbetrieben mit der Bauausführung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmungen gleicher oder ähnlichei Art zu erwerben oder zu pachten oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WeHa - Massivhaus GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Joachim Gläser, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Montabaur hat mit Beschluss vom 18.03.2024 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Als Berechnungsmasse wurden 99.835,09 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung wurde um 10 % erhöht, da das Unternehmen für zwei Monate fortgeführt wurde. Die Auslagen wurden für zwei Monate festgesetzt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Montabaur 14 IN 8/21
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der WeHa - Massivhaus GmbH, 56242 Selters (HRB 3729 des Amtsgerichts Montabaur), hat der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Gläser, Montabaur, die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen sowie der darauf entfallenden Umsatzsteuer…
Amtsgericht Montabaur 14 IN 8/21
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der WeHa - Massivhaus GmbH, 56242 Selters (HRB 3729 des Amtsgerichts Montabaur), hat der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Joachim Gläser, Montabaur, die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen sowie der darauf entfallenden Umsatzsteuer beantragt.
Der Antrag kann auf der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Montabaur von den Beteiligten eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen gegeben.
Amtsgericht Montabaur, 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Montabaur
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
14 IN 8/21
18.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
WeHa - Massivhaus GmbH, Erlenweg 4, 56242 Selters
(AG Montabaur, HRB 3729),
vertreten durch Christel Otto, Erlenweg 4, 56242 Selters (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gerd S…
Amtsgericht
Montabaur
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
14 IN 8/21
18.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
WeHa - Massivhaus GmbH, Erlenweg 4, 56242 Selters
(AG Montabaur, HRB 3729),
vertreten durch Christel Otto, Erlenweg 4, 56242 Selters (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Gerd Seibert, Hermannstraße 16, 56203 Höhr-Grenzhausen,
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Gläser festgesetzt auf:
...
EUR
Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO
...
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
...
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
...
EUR
Auslagen zuzüglich
...
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
...
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.02.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 99.835,09 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 25.337,63 EUR (40 % aus 35.000,00 EUR + 26 % aus weiteren 35.000,00 EUR + 7,5 % aus 29.835,09 EUR). Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Regelanteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach ... EUR.
II.
Die Vergütung ist um 10 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters zu erhöhen, da der vorläufige Verwalter das Unternehmen im Rahmen der Abwicklung für zwei Monate fortgeführt hat. Es waren sechs Arbeitnehmer beschäftigt und zwölf Passivprozesse anhängig. Es wurden zwei Betriebsversammlungen abgehalten. Es wurde Kurzarbeitergeld beantragt und die Zivilprozesse begleitet. Ein Überschuss aus der Betriebsfortführung wurde nicht erzielt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV (350,00 EUR je angefangenem Monat als Höchstbetrag. Es wurden zwei Monate geltend gemacht. Die vorläufige Verwaltung umfasste den Zeitraum vom 21.01.2021 bis 23.03.2021).
IV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts eingesehen werden.
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