Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 207255
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Weise GmbH Druck & Weiterverarbeitung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 207255
EUID
DEW1215.HRB207255
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 240/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
Adresse
Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig
Telefon
0341 99 38 77 0, 0160 28 64 46 2
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2025 , 13:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.05.2025
Berichtstermin
12.06.2025 , 10:30 Uhr
Aufhebung Eigenverwaltung / Bestellung Verwalter
01.10.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
01.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weise GmbH Druck & Weiterverarbeitung ist am 01.04.2025 um 13:40 Uhr eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik zur Sachwalterin bestellt. Mit Wirkung ab dem 01.10.2025 wird die Eigenverwaltung aufgehoben und die vormalige Sachwalterin zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Insolvenzverwalterin hat dem Gericht am 01.10.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Gläubiger waren aufgefordert, Forderungen bis zum 12.05.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 12.06.2025 um 10:30 Uhr angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 240/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weise GmbH Druck & Weiterverarbeitung, Glaserstraße 2-4, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Stendal , HRB 207255
vertreten durch den Geschäftsführer René Fritsch
1. Die mit Beschluss vom 01.04.2025 angeordnete Eig…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 240/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weise GmbH Druck & Weiterverarbeitung, Glaserstraße 2-4, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Stendal , HRB 207255
vertreten durch den Geschäftsführer René Fritsch
1. Die mit Beschluss vom 01.04.2025 angeordnete Eigenverwaltung wird mit Wirkung ab dem 01.10.2025 aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
2. Die vormalige Sachwalterin Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik Ferdinand-Lassalle-Straße 11 04109 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0 Telefon mobil: 0160 28 64 46 2 Telefax: 0341 99 38 77 20 Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de
wird nunmehr mit Wirkung ab dem 01.10.2025 zur Insolvenzverwalterin bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 240/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weise GmbH Druck & Weiterverarbeitung, Glaserstraße 2-4, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Stendal , HRB 207255
vertreten durch den Geschäftsführer René Fritsch
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 01.10…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 240/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weise GmbH Druck & Weiterverarbeitung, Glaserstraße 2-4, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Stendal , HRB 207255
vertreten durch den Geschäftsführer René Fritsch
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 01.10.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 240/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weise GmbH Druck & Weiterverarbeitung, Glaserstraße 2-4, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Stendal , HRB 207255
vertreten durch den Geschäftsführer René Fritsch
ergeht am 01.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 240/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weise GmbH Druck & Weiterverarbeitung, Glaserstraße 2-4, 04442 Zwenkau, Amtsgericht Stendal , HRB 207255
vertreten durch den Geschäftsführer René Fritsch
ergeht am 01.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.04.2025 um 13:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zur Sachwalterin wird
Rechtsanwältin
Jacqueline Jakubik
Ferdinand-Lassalle-Straße 11
04109 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0
Telefon mobil: 0160 28 64 46 2
Telefax: 0341 99 38 77 20
Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de
bestellt.
4. Die Sachwalterin wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin schriftlich zweifach bis zum 12.05.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Sachwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung der bisherigen oder die Wahl einer neuen Sachwalterin, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder der Sachwalterin mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 12.06.2025
10:30 Uhr
Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.