Glasarchitektur, Metallbau- und Fassadenbauhandwerk sowie Ingenieurleistungen in diesem Bereich
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Wellstein Glasarchitektur GmbH, Metall- und Fassadenbau, ist am 21.02.2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Benner bestellt worden. Am 09.04.2024 um 14:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Markus Benner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 24.05.2024 anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 05.07.2024. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere matters schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 26/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wellstein Glasarchitektur GmbH, Metall- und Fassadenbau, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 7722), vertr. d.: 1. Carsten Wellstein, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), ist am 21.02.2024 um 10.30 Uhr die vorläufige Verwaltun…
3 IN 26/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wellstein Glasarchitektur GmbH, Metall- und Fassadenbau, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 7722), vertr. d.: 1. Carsten Wellstein, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), ist am 21.02.2024 um 10.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Benner, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-348, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de, Internet: www.kanzlei-uww.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 21.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 26/24: Über das Vermögen der Wellstein Glasarchitektur GmbH, Metall- und Fassadenbau, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 7722), vertr. d.: 1. Carsten Wellstein, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), ist am 09.04.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalte…
3 IN 26/24: Über das Vermögen der Wellstein Glasarchitektur GmbH, Metall- und Fassadenbau, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 7722), vertr. d.: 1. Carsten Wellstein, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), ist am 09.04.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Markus Benner, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-348, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: benner@kanzlei-uww.de, Internet: www.kanzlei-uww.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 05.07.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (05.07.2024) liegt, auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 26/24: In dem Insolvenzverfahren Wellstein Glasarchitektur GmbH, Metall- und Fassadenbau, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 7722), vertr. d.: 1. Carsten Wellstein, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 13.01.2025 nachträglich an…
3 IN 26/24: In dem Insolvenzverfahren Wellstein Glasarchitektur GmbH, Metall- und Fassadenbau, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar (AG Wetzlar, HRB 7722), vertr. d.: 1. Carsten Wellstein, Spitzlingsgraben 6, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 13.01.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 24.02.2025 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.02.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 13.01.2025 und dem vorstehenden Stichtag 24.02.2025 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 19.09.2024
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