Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRB 6545
EUID
DEM1710.HRB6545
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 94/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Frank Mößle
Adresse
Ludwigstraße 20, 61231 Bad Nauheim
Telefon
06032 7016080
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.06.2024
Gläubigerversammlung
15.04.2025 , 08:30 Uhr
Schlusstermin
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Wetzlar anhängig. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den Prüfungstermin auf den 13.06.2024 festgelegt wurde. Eine Gläubigerversammlung ist für den 15.04.2025 zur Anhörung und Zustimmung zur Ausbuchung bestehender Haftungsansprüche anberaumt. Der Insolvenzverwalter, Dipl.-Kfm. Frank Mößle, hat die Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung; die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Zur Verteilung stehende Forderungen belaufen sich auf 320.928,95 €, wobei voraussichtlich kein Betrag zur Verfügung steht. Der Stichtag für den Schlusstermin ist auf den 20.07.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 94/23: In dem Insolvenzverfahren Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt), Rehbergring 13, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6545), vertr. d.: Fanyan Zhao, Kornad-Adenauer-Straße 5, 35745 Herborn, (Liquidatorin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 02.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangig…
3 IN 94/23: In dem Insolvenzverfahren Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt), Rehbergring 13, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6545), vertr. d.: Fanyan Zhao, Kornad-Adenauer-Straße 5, 35745 Herborn, (Liquidatorin), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 02.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 13.06.2024 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 02.05.2024 und dem vorstehenden Stichtag 13.06.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 19.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 94/23 : In dem Insolvenzverfahren Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt), Rehbergring 13, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6545), vertr. d.: Fanyan Zhao, Kornad-Adenauer-Straße 5, 35745 Herborn, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusster…
3 IN 94/23 : In dem Insolvenzverfahren Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt), Rehbergring 13, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6545), vertr. d.: Fanyan Zhao, Kornad-Adenauer-Straße 5, 35745 Herborn, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.07.2026.
Gläubiger können bis zum 20.07.2026 bei dem Insolvenzgericht Wetzlar, Wertherstr. 1,2, 35578 Wetzlar, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben, Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse stellen.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündigung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 94/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt) soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar -Insolvenzgericht- niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 320.928,95 €. Zur Verteilu…
3 IN 94/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt) soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wetzlar -Insolvenzgericht- niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 320.928,95 €. Zur Verteilung steht voraussichtlich ein Betrag von 0,00 € zur Verfügung.
Eingereicht vom Insolvenzverwalter, Dipl.-Kfm. Frank Mößle, Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Amtsgericht Wetzlar -Insolvenzgericht-
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 94/23: In dem Insolvenzverfahren Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt), Rehbergring 13, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6545), vertr. d.: Fanyan Zhao, Kornad-Adenauer-Straße 5, 35745 Herborn, (Liquidatorin), wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festge…
3 IN 94/23: In dem Insolvenzverfahren Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt), Rehbergring 13, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6545), vertr. d.: Fanyan Zhao, Kornad-Adenauer-Straße 5, 35745 Herborn, (Liquidatorin), wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt.
1. XXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
3. XXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Frank Mößle, Ludwigstraße 20, 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032 7016080, Fax: 06032 7016089, E-Mail: info@inso-moessle.de wird gestattet, diesen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 7.882,60 Euro ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV berechnet sich hieraus eine Vergütung in Höhe von XXX Euro.
Die Vergütung nebst Auslagen und Mehrwertsteuer war wie beantragt festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 94/23 In dem Insolvenzverfahren Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt), Rehbergring 13, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6545), vertr. d.: Fanyan Zhao, Kornad-Adenauer-Straße 5, 35745 Herborn, (Liquidatorin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 15.04.2025, 08:30 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Ge…
3 IN 94/23 In dem Insolvenzverfahren Z. DIYUAN UG (haftungsbeschränkt), Rehbergring 13, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6545), vertr. d.: Fanyan Zhao, Kornad-Adenauer-Straße 5, 35745 Herborn, (Liquidatorin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 15.04.2025, 08:30 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
zur Ausbuchung der bestehenden Haftungsansprüche aus Geschäftsführer- und Gesellschafterhaftung in Höhe von insgesamt über 28.000,00 €
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Wetzlar, 18.03.2025
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