Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Werner Freiburg GmbH u. Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Blumenstraße 31-33, 57413 Finnentrop
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRA 6810
EUID
DER2909.HRA6810
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 182/11
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Pantlen
Adresse
Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
29.08.2011
Vorschussbewilligung
25.05.2023
Vergütungsantrag
10.02.2025
Beschluss
13.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Freiburg GmbH u. Co. KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Pantlen, übt sein Amt seit dem 29.08.2011 aus. Im vorliegenden Beschluss vom 13.05.2026 des Amtsgerichts Siegen wird die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass auf die Vergütung ein durch Beschluss vom 25.05.2023 bewilligter Vorschuss anzurechnen ist. Der Restbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Für nähere Einzelheiten wird auf die Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.02.2025 verwiesen. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen statthaft, sofern der Beschwerdewert 300,00 EUR übersteigt oder das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Ansonsten ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 182/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 6810 eingetragenen Werner Freiburg GmbH u. Co. KG, Blumenstraße 31-33, 57413 Finnentrop, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregiste…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 182/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter HRA 6810 eingetragenen Werner Freiburg GmbH u. Co. KG, Blumenstraße 31-33, 57413 Finnentrop, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 5848 eingetragene Freiburg Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Blumenstraße 31-33, 57413 Finnentrop, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Andrea Freiburg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Bernsau, Brockdorff & Partner, Friedrich-Ebert-Str. 36, 14469 Potsdam
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Josef-Dietzgen-Straße 6, 53773 Hennef
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Auf die Vergütung ist der durch Beschluss vom 25.05.2023 bewilligte Vorschuss in Höhe von anzurechnen. Der Restbetrag in Höhe von kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 29.08.2011 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.02.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Siegen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 eingesehen werden.
25 IN 182/11
Amtsgericht Siegen, 13.05.2026
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