Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WIDA Handels UG (haftungsbeschränkt),
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Bautzner Str. 81, 01099 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 28859
EUID
DEU1104.HRB28859
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
544 IN 1535/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Jörn Richter
Rolle
Geschäftsführer (Vertretungsberechtigter)
Termine & Fristen
Einstellung
09.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verkauf von Blumen sowie der Einzelhandel mit Waren hauptsächlich aus regionaler Produktion z. B. Süßwaren, Weine, Getränke und Souvenirs
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIDA Handels UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Dresden ist mit Beschluss vom 09.07.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Der Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten die Erinnerung binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1535/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIDA Handels UG (haftungsbeschränkt), Bautzner Straße 81, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 28859
vertreten durch den Geschäftsführer Jörn Richter
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 09.07.2026…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1535/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIDA Handels UG (haftungsbeschränkt), Bautzner Straße 81, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 28859
vertreten durch den Geschäftsführer Jörn Richter
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 09.07.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1535/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIDA Handels UG (haftungsbeschränkt), Bautzner Straße 81, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 28859
vertreten durch den Geschäftsführer Jörn Richter
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 544 IN 1535/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIDA Handels UG (haftungsbeschränkt), Bautzner Straße 81, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 28859
vertreten durch den Geschäftsführer Jörn Richter
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 19.12.2024 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 3.797,87 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
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