Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
WIESE Dienstleistung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Westerwaldstraße 20, 65549 Limburg a.d. Lahn
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 5569
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1706.HRB5569
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 75/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Koblenzer Straße 38, 56412 Nentershausen
Termine & Fristen
Stichtag besonderer Prüfungstermin
10.08.2026
Schlusstermin
10.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel sowie die Vermittlung und die Vergabe von Aufträgen an Dritte in den Bereichen Brand- und Wasserschadenwiederaufbau, Reparatur-arbeiten an Gebäuden, Gebäudereinigung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Nebenbranche
Baugewerbe
Geschäftstätigkeit
Groß- und Einzelhandel sowie Vermittlung von Aufträgen für Schadenwiederaufbau, Reparatur und Gebäudereinigung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIESE Dienstleistung GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Limburg hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 10.08.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIESE Dienstleistung GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Limburg hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und einen Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 10.08.2026 bestimmt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Liese…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIESE Dienstleistung GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Limburg hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und einen Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 10.08.2026 bestimmt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung belief sich auf 62.942,20 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf ist mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung erfolgt. Der Massebestand betrug 28.477,59 Euro bei einer Summe der zu berücksichtigenden Forderungen von 90.431,27 Euro. Ein weiterer Stichtag für den Schlusstermin wurde auf den 10.11.2026 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIESE Dienstleistung GmbH, Westerwaldstraße 20, 65549 Limburg a.d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5569), vertr. d.: Kadir Celik, Koblenzer Straße 38, 56412 Nentershausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist ange…
9 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIESE Dienstleistung GmbH, Westerwaldstraße 20, 65549 Limburg a.d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5569), vertr. d.: Kadir Celik, Koblenzer Straße 38, 56412 Nentershausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIESE Dienstleistung GmbH, Westerwaldstraße 20, 65549 Limburg a.d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5569), vertr. d.: Kadir Celik, Koblenzer Straße 38, 56412 Nentershausen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt…
9 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIESE Dienstleistung GmbH, Westerwaldstraße 20, 65549 Limburg a.d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5569), vertr. d.: Kadir Celik, Koblenzer Straße 38, 56412 Nentershausen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % herabgesetzt h
EUR
Auslagen
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 62.084,33 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 857,87 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 62.942,20 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter war bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig. Aufgrund der dadurch entstandenen Arbeitserleichterung nimmt er einen Abschlag in Höhe von 10 % vor. Dies erscheint ausreichend und angemessen.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 9 IN 75/19 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIESE Dienstleistung GmbH, Westerwaldstraße 20, 65549 Limburg a.d. Lahn (AG Limburg a.d. Lahn, HRB 5569), vertreten durch: Kadir Celik, Koblenzer Straße 38, 56412 Nentershausen, (Geschäftsführer), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung st…
- 9 IN 75/19 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIESE Dienstleistung GmbH, Westerwaldstraße 20, 65549 Limburg a.d. Lahn (AG Limburg a.d. Lahn, HRB 5569), vertreten durch: Kadir Celik, Koblenzer Straße 38, 56412 Nentershausen, (Geschäftsführer), findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Limburg - 9 IN 75/19 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 90.431,27 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 28.477,59 Euro verfügbar.
Amtsgericht Limburg, 07.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIESE Dienstleistung GmbH, Westerwaldstraße 20, 65549 Limburg a.d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5569), vertr. d.: Kadir Celik, Koblenzer Straße 38, 56412 Nentershausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt…
9 IN 75/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIESE Dienstleistung GmbH, Westerwaldstraße 20, 65549 Limburg a.d. Lahn (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5569), vertr. d.: Kadir Celik, Koblenzer Straße 38, 56412 Nentershausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 10.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 10.08.2026
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