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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft sind - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit - die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie - die Förderung der Kriminalprävention - die Förderung des Sports - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke - die Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung - die selbstlose Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung. Die Zwecke werden verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Daneben kann die Körperschaft seinen Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen, und zwar zum Beispiel durch - die Bereitstellung, Organisation und Ausführung von Schulbegleitung und familienbegleitenden Diensten (Förderung von Jugend und Altenhilfe) - Ausbildung und Seminare (Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe) - Sicherung der betreuten Unterkunft bei Entscheidungen des Jugendamtes zur Kindeswohlgefährdung (Förderung des Schutzes von Ehe und Familie) - Die Ausrichtung von Präventionskursen (Förderung der Kriminalprävention).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIR gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Göttingen hat angeordnet, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie ggf. geänderter Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Als Stichtag für das besondere Prüfungsverfahren wurde der 29.08.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
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