Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 63771
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Insolvenzprofil
WIT Bad Dürkheim GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 63771
EUID
DET3104V.HRB63771
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr.
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Anette Kühnemund
Rolle
Liquidatorin
Adresse
Pochelstraße 15, 67098 Bad Dürkheim
Termine & Fristen
Einstellung
20.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIT Bad Dürkheim GmbH ist am 20.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Die Liquidatorin des Schuldners ist Frau Anette Kühnemund. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 10/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIT Bad Dürkheim GmbH, vert. d. d. Liquidatorin Frau Anette Kühnemund, Pochelstraße 15, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63771), ist das Verfahren am 20.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingeste…
1 IN 10/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIT Bad Dürkheim GmbH, vert. d. d. Liquidatorin Frau Anette Kühnemund, Pochelstraße 15, 67098 Bad Dürkheim (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 63771), ist das Verfahren am 20.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 20.07.2026
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