Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wohnen am Campus Heide GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 32333
EUID
DEH1101.HRB32333
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
527 IN 9/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katharina Hansen
Adresse
Am Wall 190, 28195 Bremen
Telefon
0421 - 84919993
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.04.2025
Schlusstermin
14.07.2025
Schlusstermin
26.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen am Campus Heide GmbH sind bereits verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Am 03.03.2025 ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen für den 14.04.2025 angekündigt worden. Im weiteren Verlauf wurde die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung sowie ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 14.07.2025 bestimmt. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katharina Hansen ist bereits beschlossen. Der aktuelle Stand zeigt, dass die Durchführung des Schlusstermins auf den 26.05.2026 vertagt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen am Campus Heide GmbH, Osterdeich 121, 28205 Bremen (AG Bremen, HRB 32333 HB), vertr. d.: Kolja Alfred Beckmann, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur E…
527 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen am Campus Heide GmbH, Osterdeich 121, 28205 Bremen (AG Bremen, HRB 32333 HB), vertr. d.: Kolja Alfred Beckmann, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katharina Hansen, Am Wall 190, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 84919993, Fax: 0421 - 89676499 hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4.397,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 126.095,10 EUR zu berücksichtigen.
Die Durchführung des Schlusstermins wird auf den 26.05.2026 vertagt.
Amtsgericht Bremen, 03.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 20.05.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 9/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wohnen am Campus Heide GmbH, Osterdeich 121, 28205 Bremen (AG Bremen, HRB 32333 HB),
vertreten durch:
Kolja Alfred Beckmann, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevo…
Amtsgericht Bremen 20.05.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 9/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wohnen am Campus Heide GmbH, Osterdeich 121, 28205 Bremen (AG Bremen, HRB 32333 HB),
vertreten durch:
Kolja Alfred Beckmann, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Renneberg Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg,
wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katharina Hansen festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin bezieht und die € 4.815,38 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen am Campus Heide GmbH, Osterdeich 121, 28205 Bremen (AG Bremen, HRB 32333 HB), vertr. d.: Kolja Alfred Beckmann, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur E…
527 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen am Campus Heide GmbH, Osterdeich 121, 28205 Bremen (AG Bremen, HRB 32333 HB), vertr. d.: Kolja Alfred Beckmann, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Katharina Hansen, Am Wall 190, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 84919993, Fax: 0421 - 89676499 hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 126.095,10 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.397,61 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen am Campus Heide GmbH, Osterdeich 121, 28205 Bremen (AG Bremen, HRB 32333 HB), vertr. d.: Kolja Alfred Beckmann, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren …
527 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen am Campus Heide GmbH, Osterdeich 121, 28205 Bremen (AG Bremen, HRB 32333 HB), vertr. d.: Kolja Alfred Beckmann, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 14.07.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 20.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen am Campus Heide GmbH, Osterdeich 121, 28205 Bremen (AG Bremen, HRB 32333 HB), vertr. d.: Kolja Alfred Beckmann, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 14.04.2025 geprüft.
Widersprüche sind schr…
527 IN 9/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen am Campus Heide GmbH, Osterdeich 121, 28205 Bremen (AG Bremen, HRB 32333 HB), vertr. d.: Kolja Alfred Beckmann, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 14.04.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 03.03.2025
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