Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser GASTRO GmbH ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Maßnahmen durchgeführt: Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen fand am 22.05.2024 statt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde nach einer Anhörung im Juli 2024 festgesetzt, wobei Zuschläge für die Betriebsfortführung und Arbeitnehmerbelange gewährt wurden. Im weiteren Verlauf wurde der verfügbare Massebestand mit 382.611,13 EUR (abzüglich Massekosten) sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 765.527,64 EUR angezeigt. Die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters lag zur Einsicht aus, wobei die Anhörung der Beteiligten für den 29.09.2025 vorgesehen ist. Zudem wurde die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung beschlossen, wobei ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren auf den 13.07.2026 bestimmt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 15.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 4/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB),
vertreten durch:
Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäf…
Amtsgericht Bremen 15.04.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 4/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB),
vertreten durch:
Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Detlef Stürmann, Domshof 18-20, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 433.512,42 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV. Hinzu kommt die zusätzliche Vergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt) für die Verwertung von Absonderungsrechten, § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 25,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für die Betriebsfortführung bis zum 31.05.2019 ohne Betriebsfortführungsüberschuss für die Masse.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 5,00 % gekürzt, und zwar für das Bestehen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 4/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im…
527 IN 4/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 13.07.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 4/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des …
527 IN 4/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 382.611,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 765.527,64 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 4/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 22.07.2024 geprüf…
527 IN 4/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 22.07.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 22.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 4/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetz…
527 IN 4/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 29.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 27.08.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 4/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB),
vertreten durch:
Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäf…
Amtsgericht Bremen 27.08.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 527 IN 4/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB),
vertreten durch:
Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Detlef Stürmann, Domshof 18-20, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 138.510,75. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 32,43 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung über einen Zeitraum von 5 Wochen mit 41 Arbeitnehmern und die angestellten Sanierungsbemühungen. Die Vergleichsberechnung aufgrund des Betriebsfortführungsüberschuss ist vorgenommen worden und rechnerisch korrekt. Es wird außerdem ein Zuschlag für Arbeitnehmerangelegenheiten geltend gemacht.
Die jeweils geltend gemachten Zuschläge werden zwar, soweit sie isoliert voneinander betrachtet werden und sich die damit einhergehende tatsächliche geleistete Mehrarbeit für den vorläufigen Insolvenzverwalter nachvollziehen lässt, grundsätzlich für festsetzungsfähig erachtet, jedoch das Gericht nicht daran gebunden, jeden einzelnen Zu- und Abschlagsgrund gesondert zu beurteilen (BGH v. 10.07.2008- IX ZB 152/07).
Stattdessen nimmt das Gericht eine Bewertung hinsichtlich der Frage, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag zu gewähren ist, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung von Überschneidungen einzelner Zuschlagstatbestände vor. In diesem Fall überschneidet sich die Betriebsfortführung mit den Arbeitnehmerbelangen.
Im Wege der Gesamtbetrachtung ist ein Zuschlag in Höhe von 30,00 % als angemessen zu erachten.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
527 IN 4/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme zur Eins…
527 IN 4/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Weser GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 6, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29654 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 29.09.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 27.08.2025
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