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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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der Einzelhandel mit Möbeln, Wohntextilien und sonstigen Einrichtungsgegenständen.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnstudio GmbH, Hamburg, ist am 13.10.2025 die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz bestellt worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, zudem ist den Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Am 07.01.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO vorliegt.
Originalbekanntmachung
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