Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, also die Zusammenfassung von Unternehmen unter einheitlicher Leitung und insbesondere deren Gründung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen aller Art, insbesondere solchen, die sich auf dem Gebiet des Erwerbs, der Errichtung, der Verwaltung, der Bewirtschaftung, der Nutzung, des Vertriebs und der Verwertung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen und / oder der Projektentwicklung als Bauherr oder Bauträger betätigen, unter anderem in Bezug auf Pflegebetriebe für Senioren, einschließlich der Beteiligung an Immobilienfonds, sowie die Beratung von Unternehmen und die Übernahme sonstiger betriebswirtschaftlicher Aufgaben für Unternehmen, der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Verwaltung, die Bewirtschaftung, die Nutzung, der Vertrieb und die Verwertung, insbesondere durch Veräußerung, Vermietung (Leasing) oder Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Erbbaurechten und grundstücksgleichen Rechten sowie Projektentwicklungen als Bauherr oder Bauträger, unter anderem in Bezug auf Pflegebetriebe für Senioren, die Vermietung beweglicher und unbeweglicher Gegenstände, die Bauträgertätigkeit sowie die Beratung von Unternehmen, mit Ausnahme von Steuer- und Rechtsberatung sowie sonstiger genehmigungsbedürftiger Beratungstätigkeiten, insbesondere die umfassende Beratung und Unterstützung von dritten Unternehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Entwicklung, dem Management, der Vermietung und Verwertung von unmittelbaren und mittelbaren Immobilieninvestments. Auch zu Anlagezwecken kann die Gesellschaft Beteiligungen an Unternehmen aller Art erwerben, verwalten und veräußern. Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder den Vorschriften für rechts- und steuerberatende Berufe erlaubnispflichtig sind, werden nicht ausgeführt.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der wohnvoll AG ist am 11.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden und der Rechtsanwalt Thomas Rittmeister als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Insolvenzverfahren ist am 11.06.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 12.08.2026 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung findet am 23.09.2026 um 10:00 Uhr vor dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main statt.
Originalbekanntmachung
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