Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Rabens u. Gerhard Rabens Grundstücksverwaltung OHG ist eröffnet. Die persönlich haftenden Gesellschafter René Rabens und Arne Rabens vertreten die Schuldnerin. Das Amtsgericht Walsrode hat einen Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 05.04.2024 um 09:00 Uhr angesetzt. Auf der Tagesordnung steht die Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Grundstücks der Schuldnerin in Groß Eilstorf durch den Insolvenzverwalter. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Rabens u. Gerhard Rabens Grundstücksverwaltung OHG ist eröffnet. Im Verfahrensverlauf wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 05.04.2024 anberaumt, in der über die Zustimmung zur Veräußerung eines Grundstücks entschieden werden sollte. Später wurde die Vor…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Rabens u. Gerhard Rabens Grundstücksverwaltung OHG ist eröffnet. Im Verfahrensverlauf wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 05.04.2024 anberaumt, in der über die Zustimmung zur Veräußerung eines Grundstücks entschieden werden sollte. Später wurde die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt und ein Schlusstermin für das schriftliche Verfahren auf den 03.06.2025 bestimmt. Zu diesem Termin sollen nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, die Schlussrechnung angehört und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 67.527,90 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 322.850,84 EUR zu berücksichtigen sind. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs wurden durch Beschluss festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 56/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Rabens u. Gerhard Rabens Grundstücksverwaltung OHG, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 200190), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29…
11 IN 56/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Rabens u. Gerhard Rabens Grundstücksverwaltung OHG, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 200190), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO bestimmt auf Freitag, 05.04.2024, 09:00 Uhr, Saal 144, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode.
Tagesordnung:
Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung des Grundstücks der Schuldnerin, eingetragen im Grundbuch von Groß Eilstorf Blatt 208, Gemarkung Groß Eilstorf, Flur 4, Flurstück 97/32, durch den Insolvenzverwalter
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 14.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 56/23: In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Rabens u. Gerhard Rabens Grundstücksverwaltung OHG, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 200190), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (persönl…
11 IN 56/23: In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Rabens u. Gerhard Rabens Grundstücksverwaltung OHG, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 200190), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt, das schriftliche Verfahren angeordnet und Schlusstermin zur
a) Prüfung der noch nachträglich angemeldeten Forderungen,
b) Anhörung zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
d) Entscheidung über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: 03.06.2025, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29 - 33, 29664 Walsrode.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Termin (Eingang beim Insolvenzgericht) schriftliche Anträge zu diesem Schlusstermin stellen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 22.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 56/23: In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Rabens u. Gerhard Rabens Grundstücksverwaltung OHG, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 200190), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (persönl…
11 IN 56/23: In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Rabens u. Gerhard Rabens Grundstücksverwaltung OHG, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 200190), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 76.100,31 EUR zugrunde zu legen, dementsprechend ergibt sich der Vergütungsanspruch gem. § 2 InsVV. Ferner wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 22.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 56/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Rabens u. Gerhard Rabens Grundstücksverwaltung OHG, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 200190), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29…
11 IN 56/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolfgang Rabens u. Gerhard Rabens Grundstücksverwaltung OHG, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 200190), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (persönlich haftender Gesellschafter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel.: 05161 48100-0, Fax: 05161 48100-27, E-Mail: info@ludolfs-insolvenz.de, Internet: www.ludolfs-insolvenz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 67.527,90 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 322.850,84 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Walsrode, 22.04.2025
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