Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Firma Rabens Maschinenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 133
EUID
DEP2716.HRB133
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 53/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
05.04.2024 , 09:05 Uhr
Gläubigerversammlung
29.04.2024 , 10:00 Uhr
Fristende Widerspruch Prüfung
05.09.2024
Fristende Widerspruch Prüfung
13.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von landwirtschaftlichen Geräten und Zubehör und hiermit unmittelbar im Zusammenhang stehende Stahlbau- und Metallarbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabens Maschinenbau GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Einwendungen gegen diesen Antrag können binnen 3 Wochen ab der jeweiligen öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden. Die erste Bekanntmachung hierzu datiert vom 06.05.2024, eine weitere vom 17.07.2024. Zudem wurden Termine zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO angesetzt. Am 05.04.2024 wurde die Zustimmung zur Veräußerung der Grundstücke Flurstück 97/20 und Flurstück 97/30 zu einem Kaufpreis von 620.000,00 Euro erteilt. Am 29.04.2024 wurde die Zustimmung zur Veräußerung derselben Flurstücke zu einem Kaufpreis von 410.130,00 Euro erteilt. Für das Flurstück 120/7 wurde die Zustimmung zur Veräußerung zu einem Kaufpreis von 90.000,00 Euro erteilt. Der vollständige Beschluss sowie der Vergütungsantrag können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabens Maschinenbau GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wobei ein Zuschlag von 65 % auf Basis einer Teilungsmasse von 286.609,77 EUR festgesetzt wurde. Die Gläubigerversammlung vom 05.04.2024 stimmte der Veräuß…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabens Maschinenbau GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wobei ein Zuschlag von 65 % auf Basis einer Teilungsmasse von 286.609,77 EUR festgesetzt wurde. Die Gläubigerversammlung vom 05.04.2024 stimmte der Veräußerung von Grundstücken zu. Eine weitere Versammlung ist für den 29.04.2024 anberaumt. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurden schriftliche Verfahren angeordnet, wobei Stichtage für Widersprüche am 05.09.2024 und am 13.03.2025 bestimmt wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist Termin zur beso…
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO bestimmt auf Freitag, 05.04.2024, 09:05 Uhr, Saal 144, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode.
Tagesordnung:
Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs,wird die Zustimmung zur Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke (Flurstück 97/20, Flurstück 120/7 und Flurstück 97/30, alle samt eingetragen im Grundbuch von Groß Eilstorf, Blatt 205, Gemarkung Groß Eilstorf, Flur4) erteilt. Für die zusammenhängenden Flurstücke 97/30 und 97/20 wird die Zustimmung zur Veräußerung zu einem Kaufpreis von 620.000,00 Euro erteilt. Für das Flurstück 120/7 wird die Zustimmung zur Veräußerung zu einem Kaufpreis von 90.000,00 Euro erteilt
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 14.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist Termin zur beso…
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO bestimmt auf Montag, 29.04.2024, 10:00 Uhr, Saal 144, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode.
Tagesordnung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rabens Maschinenbau GmbH, Amtsgericht Walsrode, 11 IN 53/23, wird dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs,die Zustimmung zur Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstücke (Flurstück 97/20 und Flurstück 97/30, alle samt eingetragen im Grundbuch von Groß Eilstorf, Blatt 205, Gemarkung Groß Eilstorf, Flur 4) erteilt. Für die zusammenhängenden Flurstücke 97/30 und 97/20 wird die Zustimmung zur Veräußerung zu einem Kaufpreis von 410.130,00 Euro erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 05.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzun…
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 06.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzun…
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt.
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Ab…
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 22.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Ab…
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen bzw. Forderungsattribute gem. § 302 Nr. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.09.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und …
11 IN 53/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Rabens Maschinenbau GmbH, Groß Eilstorf 47, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRB 133), vertr. d.: 1. René Rabens, Groß Eilstorf 18 a, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), 2. Arne Rabens, Groß Eilstorf 49, 29664 Walsrode, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 21.08.2023 angeordnet. Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird nach § 63 Abs. 3 S. 1 InsO besonders vergütet. Dabei soll gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO die Vergütung in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 286.609,77 EUR ausgegangen.
Gemäß § 11 Abs. 3 InsVV sind Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Besonderen Umstände, welche die Tätigkeit erleichtert oder erschwert haben, sind durch Festsetzung von Zu- oder Abschlägen i.S.d. § 3 InsVV zu berücksichtigen (vgl. BGH Beschluss vom 18.12.2003, Az. IX ZB 50/03).
Das Gericht hält in diesem Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dieses Verfahrens einen Gesamtzuschlag in Höhe von 65% für angemessen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte einen Zuschlag in Höhe von 40% für die Erschwernisse der Bearbeitung aufgrund des obstruktiven Verhaltens der Geschäftsführer. Auf die ausführlichen Darstellungen im Antrag zur Festsetzung der vorläufigen Vergütung vom 12.07.2024 wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Weiter wurde ein Zuschlag in Höhe von 15% für die arbeitsintensiven Auseinandersetzungen mit den Arbeitsverhältnissen beantragt. Da der Steuerberater das Mandat niedergelegt hatte und die Lohnbuchhaltung dann von der Mutter des Geschäftsführers übernommen wurde und hausintern geführt wurden, hat die Aufarbeitung dieser den Rahmen einer normalen Tätigkeit überschritten, zumal auch die Erstellung von Lohnabrechnungen eingestellt wurden. Dies alles war vom vorläufigen Insolvenzverwalter aufzuarbeiten, so dass diese Arbeit nicht mit der normalen Vergütung abgegolten war. Der beantragte Zuschlag ist daher angemessen.
Ebenso verhält es sich mit dem Zuschlag für die Hausverwaltung, die hier über den Normalfall hinausging. Die Stromzufuhr wurde unterbrochen, so dass die gesamte EDV nicht funktionierte. Der Kontakt zum Stromanbieter erwies sich als schwierig, da der zuständige Sachbearbeiter "schwer greifbar" war. Ich nehme Bezug auf den Vergütungsantrag für die die vorläufige Vergütung.
Unter Berücksichtigung aller Umstände dieses Verfahrens erscheint in der Gesamtschau ein Zuschlag in Höhe von 65% gerechtfertigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 10 InsVV i.V.m. § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 09.09.2024
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