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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
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die Verwaltung eigenen Grund- und Immobilienvermögens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WS Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH ist anhängig. Die Schuldnerin hat beantragt, das Verfahren gemäß § 213 InsO mit Zustimmung der Gläubiger einzustellen. Der Antrag sowie die Zustimmungserklärungen der Gläubiger sind zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Insolvenzgläubiger können binnen einer Frist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben.
Originalbekanntmachung
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