Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ProGuardian Event Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Domstraße 77a, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 57400
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1114.HRB57400
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 514/26
Phase
Eröffnungsbeschluss
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2026
Eröffnung
01.10.2026 , 08:39 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Kurierdienst, der Sicherheitsdienst und die Verwaltung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Kurier- & Paketdienste
Nebenbranche
Sicherheitsdienste
Geschäftstätigkeit
Bereitstellung von Kurier- und Sicherheitsdiensten sowie Verwaltung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 31.07.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der ProGuardian Event Service GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Mohamad Ali Ahmadi und Mustafa Ahmadi, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Eröffnungsbeschluss
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProGuardian Event Service GmbH ist am 01.10.2026 um 08:39 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 31.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ProGuardian Event Service GmbH ist am 01.10.2026 um 08:39 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 31.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf bestellt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen. Gegen den Eröffnungsbeschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 514/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ProGuardian Event Service GmbH, Hinterhof - bei den Garagen, Domstraße 77a, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57400), vertr. d.: 1. Mohamad Ali Ahmadi, (Geschäftsführer), 2. Mustafa Ahmadi, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2026 geg…
Az.: 8 IN 514/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ProGuardian Event Service GmbH, Hinterhof - bei den Garagen, Domstraße 77a, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57400), vertr. d.: 1. Mohamad Ali Ahmadi, (Geschäftsführer), 2. Mustafa Ahmadi, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 31.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 514/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ProGuardian Event Service GmbH, Hinterhof - bei den Garagen, Domstraße 77a, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57400),
vertreten durch:
1. Mohamad Ali Ahmadi, (Geschäftsführer),
2. Mustafa Ahmadi, (Geschäftsführer),
wird heute um 08:39 Uhr…
AZ: 8 IN 514/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ProGuardian Event Service GmbH, Hinterhof - bei den Garagen, Domstraße 77a, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57400),
vertreten durch:
1. Mohamad Ali Ahmadi, (Geschäftsführer),
2. Mustafa Ahmadi, (Geschäftsführer),
wird heute um 08:39 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 01.10.2026
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