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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WTH Wilts Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Braunschweig ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung stützt sich auf § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Braunschweig einzureichen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Die Beschwerde ist zu begründen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Das Amtsgericht Braunschweig hat den Beschluss am 06.10.2026 erlassen.
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