Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Wuk-Garagen & Carports GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 209161
EUID
DEP2507.HRB209161
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
34 IN 66/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Adresse
Bertastr. 10, 30159 Hannover
Telefon
0511 4753390
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
30.04.2024 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.06.2024
Widerspruchsfrist
06.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 30.04.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wuk-Garagen & Carports GmbH eröffnet worden. Rechtsanwältin Karina Schwarz ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 24.06.2024 anzumelden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Zudem ist angeordnet worden, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Widersprüche gegen diese Forderungen sind bis zum 06.08.2026 zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 66/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wuk-Garagen & Carports GmbH, Andreastr. 3, 30159 Hannover (AG Lüneburg, HRB 209161), vertr. d.: Beatrice Anita Manta, Stuttgarter Str. 28, 31582 Nienburg (Weser), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Kar…
34 IN 66/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wuk-Garagen & Carports GmbH, Andreastr. 3, 30159 Hannover (AG Lüneburg, HRB 209161), vertr. d.: Beatrice Anita Manta, Stuttgarter Str. 28, 31582 Nienburg (Weser), (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 10, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 10, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 66/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wuk-Garagen & Carports GmbH, Andreastr. 3, 30159 Hannover (AG Lüneburg, HRB 209161), vertr. d.: Beatrice Anita Manta, Stuttgarter Str. 28, 31582 Nienburg (Weser), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete…
34 IN 66/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wuk-Garagen & Carports GmbH, Andreastr. 3, 30159 Hannover (AG Lüneburg, HRB 209161), vertr. d.: Beatrice Anita Manta, Stuttgarter Str. 28, 31582 Nienburg (Weser), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Widersprüche sind schriftlich bis zum 06.08.2026 zu erheben.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
34 IN 66/23: Über das Vermögen der Wuk-Garagen & Carports GmbH, Andreastr. 3, 30159 Hannover (AG Lüneburg, HRB 209161), vertr. d.: Beatrice Anita Manta, Stuttgarter Str. 28, 31582 Nienburg (Weser), (Geschäftsführerin), ist am 30.04.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rech…
34 IN 66/23: Über das Vermögen der Wuk-Garagen & Carports GmbH, Andreastr. 3, 30159 Hannover (AG Lüneburg, HRB 209161), vertr. d.: Beatrice Anita Manta, Stuttgarter Str. 28, 31582 Nienburg (Weser), (Geschäftsführerin), ist am 30.04.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastr. 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 4753390, Fax: 0511 4753399, E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.06.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Celle, 02.05.2024
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