Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Xin Nuo GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wildeshauser Landstraße 60, 27777 Ganderkesee
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 210735
EUID
DEP3210.HRB210735
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
170/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
07.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen für Gastronomiebetriebe, im Besonderen von Planungs- und Beratungsleistungen für den Aufbau, Umbau, Design und Dekoration von chinesischen Spezialitätenrestaurants, Im- und Export von sowie Handel mit Baustoffen und Einrichtungen für Gastronomiebetriebe, die Erbringung von technischer Beratung sowie Kundenservice zu dem vorgenannten Zweck
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Xin Nuo GmbH i.L. mit Sitz in Ganderkesee ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung erging gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Das Amtsgericht Delmenhorst hat die Entscheidung am 07.04.2026 verkündet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 170/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Xin Nuo GmbH i.L., Wildeshauser Landstraße 66, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 210735), vertr. d.: Shen Chenhang, Pflügerweg 1, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.04.2026 mangels Masse abg…
12 IN 170/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Xin Nuo GmbH i.L., Wildeshauser Landstraße 66, 27777 Ganderkesee (AG Oldenburg, HRB 210735), vertr. d.: Shen Chenhang, Pflügerweg 1, 28213 Bremen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Delmenhorst eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 07.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.