Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hüffermann Krandienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ahlhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 204362
EUID
DEP3210.HRB204362
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 135/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Obernstr. 2-12, 28195 Bremen
Telefon
0421 322649225
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.09.2025 , 15:45 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.09.2025
Erteilung Einzelermächtigung
29.09.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.10.2025
Erteilung Einzelermächtigung
30.10.2025
Festsetzung Vergütung
07.04.2026
Ernennung Sonderinsolvenzverwalter
23.04.2026
Festsetzung Vergütung
13.05.2026
Festsetzung Vergütung
18.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführungen von Kranarbeiten, die Organisation und die Durchführung von Transporten - insbesondere von Schwerlasttransporten und -einbringungen aller Art, das Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen und Maschinen aller Art, die Ausführung von Speditionsgeschäften sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere der Handel und die Vermietung mit Nutzfahrzeugen, Baumaschinen, Baugeräten, Containern, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeugen, Arbeitsbühnen und Steigern sowie Anhängern aller Art; Betreiben einer LKW- und Nutzfahrzeugwerkstatt sowie eines Fahrzeugbaubetriebes. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende und/oder geschäftsführende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und unterhalten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH ist eröffnet. Im vorläufigen Stadium wurden am 23.09.2025 vorläufige Verwaltung und ein Gläubigerausschuss angeordnet sowie Rechtsanwalt Tim Beyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Zur Sicherung der Betriebsfortführung wurden Maßnahmen gegen die Einziehung von Fahrzeugen erlassen und Einzelermächtigungen zur Begründung von Masseverbindlichkeiten erteilt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich als Sonderinsolvenzverwalter ernannt worden, um Forderungen zu prüfen. Die Vergütungen der Gläubigerausschussmitglieder Volkswagen Leasing GmbH, Fluctus IT GmbH und Daniel Schoch sind festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsch…
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die bisher vorliegenden Vergütungsantrag der Mitglieder des vorläufiignen Gläubigerausschusses Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Delmenhorst, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 2…
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929 zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Tim Beyer als Insolvenzverwalter über das Vermögen (Schuldner/in aus Parallelverfahren eingeben) angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorm…
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Volkswagen Leasing GmbH, Gifhormer Str. 57, 38112 Braunschweig festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Volkswagen Leasing GmbH, Gifhormer Str. 57, 38112 Braunschweig die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 130,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Fluctus IT GmbH, Tempo…
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Fluctus IT GmbH, Tempowerkring 1, 21079 Hamburg festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Fluctus IT GmbH, Tempowerkring 1, 21079 Hamburg die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 130,00 EUR zugrunde.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), wurde zusätzlich zu der am 23.09.2025 um 15:45 Uhr angeordneten vorläufigen…
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), wurde zusätzlich zu der am 23.09.2025 um 15:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung am 24.09.2025 gemäß den §§ 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Sicherung der Masse, zum Schutz der Gläubiger zur Sicherung der Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie zur Sicherung einer Betriebsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter gegen die Antragstellerin zusätzlich angeordnet:
1. Die in der Anlage zu diesem Beschluss, der Bestandteil der Beschlussfassung ist, spezifiziert aufgeführten angemieteten, auf Abzahlung erworbenen sowie geleasten Fahrzeuge und Betriebsmittel, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, dürfen von den jeweiligen Gläubigern nicht verwendet oder eingezogen werden, damit diese Fahrzeuge und Betriebsmittel zur Fortführung des Unternehmens der Insolvenzschuldnerin durch den Insolvenzverwalter zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können.
2. Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 23.09.2025 bestehen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.09.2010 um 1…
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.09.2010 um 15:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden (unechter Massekredit).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 135/25
23.09.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertreten durch Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahr…
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 135/25
23.09.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertreten durch Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Bode, Schlüterstraße 26, 26127 Oldenburg (Oldenburg),
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 23.09.2025 um 15.45 Uhr angeordnet:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt:
- Volkswagen Leasing GmbH
vertreten durch Björn Thomas und Herrn Christoph Bruchmann,
Gifhormer Str. 57, 38112 Braunschweig,
E-Mail:
bjoern.thomas@vwfs.com
christoph.bruchmann@vwfs.com;
Mobil: 0152 29724986
- Bundesagentur für Arbeit,
vertr. durch Frau Simone Toplarski,
Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven,
Operativer Service Team 031,
Stau 70,
26122 Oldenburg,
Tel.: 044402 93833,
Mobil: 0160 193193833,
Fax: 0441 2282802113,
E-Mail: simone.toplarski@arbeitsagentur.de;
- Volksbank eG Oldenburg-Land Delmenhorst,
vertr. durch Frau Maike Strätker,
Westerstraße 4,
27793 Wildeshausen,
Tel: 04221 8901-302,
E-Mail: maike.straetker@volksbank-oldel.de;
- FLuctis IT GmbH,
vertr. durch den Geschäftsführer Sven Balje,
Tempowerkring 1,
21079 Hamburg,
Mobil.: 0162 2985677,
E-Mail: sven.balje@cluctus-it.com;
4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.
6. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin fortführen; er soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt.
8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
9. Der Beschluss vom 23.09.2025 (Gutachtenauftrag) bleibt aufrechterhalten.
10. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zusätzlich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 2 InsO); außerdem ist zu prüfen, welche Aussichten für eine Fortführung des von der Antragstellerin betriebenen Unternehmens bestehen.
Ferner soll der Sachverständige auch Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum die materiell-rechtliche Insolvenzreife eingetreten ist und es sollen insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt werden.
11. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
12. Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter weiter Verbindung zu halten und ihm - soweit erforderlich -
a) ergänzende Angaben zu machen für ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet, unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),
b) ergänzende Angaben zu machen zur Erstellung von Verzeichnissen ihrer Gläubiger und Schuldner mit jeweils vollständigen Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen sowie des Grundes (z. B. Kaufvertrag, Darlehen usw.).
Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Richtigkeit dieser Angaben ggf. an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht dieses zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält (§ 98 Abs. 1 InsO). Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird hingewiesen (§ 156 StGB).
13. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin.
Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären. Die Anordnung ist auch notwendig, um eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs der Antragstellerin zu ermöglichen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Rüdebusch
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 135/25
16.10.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertreten durch:
Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen (Geschäftsführer),
Antragstellerin,
Verfahrens…
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 135/25
16.10.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertreten durch:
Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen (Geschäftsführer),
Antragstellerin,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Bode, Schlüterstraße 26, 26127 Oldenburg (Oldenburg),
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12,
28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929,
wird gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO zur Sicherung der Masse, zum Schutz der Gläubiger zur Sicherung der Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie insbesondere zur Sicherung einer Betriebsfortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.09.2025 um 15:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung - weiter - angeordnet:
1. Folgende sieben Fahrzeuge, Arbeitsgeräte bzw. Werkzeuge mit angegebener Typenbezeichnung und Namen des Aussonderungsberechtigten Gläubigers in Form des/der
1. LTM 1160-5.2 - S/N 046558 - Code 24952 Liebherr-Werk Ehingen GmbH
2. LTR 1220 - S/N 047642 - Code 24951 Liebherr-Werk Ehingen GmbH
3. LTM 1650-8.1 - S/N 082478 - Code 24955 Liebherr-Werk Ehingen GmbH
4. LTR 1060 - S/N 096967 - Code 24950 Liebherr-Werk Ehingen GmbH
5. Turmdrehkran, Hersteller PKZ 2510 # 2138 R&Z Baukrane Niederrhein GmbH
6. Baukran Liebherr 130 EC-B6 Fr. tronic Schußmann Kranservice GmbH
7. LTM 1250, Baujahr 2021, Fahrgestell Nr.
WLFA56CZ5NEZZ0120 Hüffermann Beteiligungs GmbH
die angemietet, auf Abzahlung erworbenen oder geleast sind und die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, dürfen von den jeweiligen Gläubigern nicht verwendet oder eingezogen werden, damit diese Fahrzeuge, Arbeitsgeräte bzw. Werkzeuge zur Fortführung des Unternehmens der Insolvenzschuldnerin durch den Insolvenzverwalter zur Verfügung stehen und eingesetzt werden können.
2. Im Übrigen bleiben die Beschlüsse vom 23.09.2025, berichtigt durch Beschluss vom 25.09.2025, vom 24.09.2025 und vom 29.09.2025 bestehen.
Gründe:
Die Antragstellerin hat einen Antrag auf vorläufige Sicherung ihrer Betriebsmittel im Rahmen der Antragstellung und Anregung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gestellt. Der Antrag ist zulässig und begründet.
Die benötigten Gegenstände sind konkretisiert und individualisiert bezeichnet.
Gegenstand des Unternehmens ist Ausführungen von Kranarbeiten, die Organisation und Durchführung von Transporten, insbesondere von Schwerlasttransporten und Schwerlasteinbringungen aller Art, das Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen und Maschinen aller Art, die Ausführung von Speditionsgeschäften sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere der Handel und die Vermietung mit Nutzfahrzeugen, Baumaschinen, Baugeräten, Containern, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeugen, Arbeitsbühnen und Steigern sowie Anhängern aller Art, gleichermaßen wie das Betreiben einer LKW- und Nutzfahrzeugwerkstatt sowie eines Fahrzeugbaubetriebes.
Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen. Die Antragstellerin ist tätig im Bereich Kran- und Schwerlastlogistik und handelt zudem mit verschiedenen Baumaschinen. Im wesentliche werden Schwerlastkrane samt Bedienpersonal den Kunden entgeltlich für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
Finanziert wird Antragstellerin dadurch, dass sie hinsichtlich der genutzten Krane Ratenkaufverträge mit diversen Leasinggesellschaften abgeschlossen hat. Das höchste Finanzierungsvolumen hat insoweit die Volkswagen Leasing GmbH, die im Gläubigerausschuss vertreten ist und nachhaltig die Betriebsfortführung verfolgt zur Sicherung der Interessen aller Gläubiger verfolgt. Gleichwohl haben Gläubiger, Aussonderungsberechtigte bzw. Vermieter oder Leasinggesellschaften, mit denen regelmäßig ein verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart ist, oder deren Eigentum konkret individuell betroffen ist, angekündigt, und wie eine Rücksprache beim Insolvenzverwalter ergab, tatsächlich versucht, Kräne und zur Verfügung gestellte Arbeits- und Betriebsmittel aus bestehendem Eigentum stillzulegen und in Besitz zu nehmen.
Soweit das wiederholt, in erheblichem Umfang oder durchgehend geschieht, wird die begonnene Betriebsfortführung des Geschäftsbetriebs der Antragstellerin konkret und das wirtschaftliche Interesse der Gläubiger in ihrer Gesamtheit gefährdet.
Die Insolvenzschuldnerin beschäftigt derzeit ca. 267 Mitarbeiter und hat einen laufenden Geschäftsbetrieb. Die Arbeitsentgelte sind bis einschließlich August 2025 bezahlt. Auch die Sozialversicherungsbeiträge sind bis zum Vormonat der Antragstellung gezahlt, Steuerrückstände bestehen insoweit nicht. Eine Lohnfortzahlung ist gesichert.
Vor diesem Hintergrund benötigt die Antragstellerin die benannten Fahrzeuge, Arbeitsgeräte und Werkzeuge zur Aufrechterhaltung und Fortführung des Geschäftsbetriebes.
Dieser Geschäftsbetrieb ist zugleich die Basis für eine kurzfristige bis mittelfristige Stabilisierung des Geschäfts der Antragstellerin unter Einbeziehung der über die Agentur für Arbeit zur Absicherung des Gehalts- und Lohnaufkommens eingeleiteten Insolvenzgeldzahlung. Ohne die namentlich bezeichneten weiteren Fahrzeuge, Arbeitsgeräte und Werkzeuge ist eine Fortführung des Unternehmens nicht möglich.
Die Anordnung ist gerechtfertigt und auch verhältnismäßig.
Die Rechtspositionen einzelner Gläubiger in Bezug auf die benannten Fahrzeuge, Arbeitsgeräte und Werkzeuge werden bei Fortführung des Geschäftsbetriebes unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt nicht beeinträchtigt. Vertragswidriger Verfügungen sind ausgeschlossen. Die zivilrechtlichen Rechtspositionen (z.B. Aussonderungsrechte) werden nicht gefährdet, deren Geltendmachung lediglich aufgeschoben.
Durch die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung unter Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes werden vielmehr die Interessen aller Gläubiger in ihrer Gesamtheit geschützt und gewahrt.
Rüdebusch
Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.09.2025 um 1…
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.09.2025 um 15:45 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse (Begründung von Masseverbindlichkeiten im Rahmen der Geschäftsfortführung) erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 30.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Daniel Schoch festgesetzt worden…
12 IN 135/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hüffermann Krandienst GmbH, Alhorner Straße 89, 27793 Wildeshausen (AG Oldenburg, HRB 204362), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Daniel Schoch festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.06.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Daniel Schoch die Festsetzung der Vergütung.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Dem Insolvenzverwalter wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Einwendungen gegen die beantagte Festsetzung wurden nicht erhoben.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 18.06.2026
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