Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
XRX Rheinland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Weserstraße 1, 56410 Montabaur
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 25998
EUID
DET2214V.HRB25998
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 201/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Termine & Fristen
Schriftsatz Vergütungsantrag
13.04.2026
Beschlussdatierung
15.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb, insbesondere der Verkauf und die Vermietung, sowie die Wartung von Bürosystemen, insbesondere der Firma XEROX, sowie alle dem Gesellschaftszweck dienenden Hilfs- und Nebentätigkeiten, wobei der Schwerpunkt der Vertriebstätigkeit in Rheinland-Pfalz liegt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XRX Rheinland GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schriftsatz vom 13.04.2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Montabaur hat die Vergütung und Auslagen der Rechtsanwältin Nada Nasser festgesetzt. Die Berechnungsmasse beträgt 76.018,77 EUR. Die Vergütung wird als Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO in Höhe von 25 % festgesetzt. Die Erhöhung für Gläubiger war antragsgemäß festzusetzen. Die Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen wird erstattet. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Montabaur eingesehen werden. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 201/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XRX Rheinland GmbH, Weserstraße 1, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25998), vertr. d.: Jörg-Christian Gollub, Mirdzas Kempes 2-4, LV-1014 Riga, LETTLAND, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Nada Nasser festgesetzt worden. Gemäß § …
14 IN 201/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XRX Rheinland GmbH, Weserstraße 1, 56410 Montabaur (AG Montabaur, HRB 25998), vertr. d.: Jörg-Christian Gollub, Mirdzas Kempes 2-4, LV-1014 Riga, LETTLAND, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Nada Nasser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Erhöhung für Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.04.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 76.018,77 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Die Erhöhung war antragsgemäß festzusetzen.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 15.04.2026
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