Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
XXL Media & Werbung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Motorstr. 56, 80809 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 189428
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED2601V.HRB189428
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1542 IN 886/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Fristende für Widerspruch
10.05.2024
Aufhebung
08.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Werbeagentur; Vermittlung, Organisation, Durchführung von Veranstaltungen; Betrieb einer Offstetdruckerei; Tätigkeit im Internetbereich; Betrieb eines Verlages; Beratung von Unternehmen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Werbeagenturen
Nebenbranche
Veranstaltungen, Kultur & Kreativwirtschaft
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Werbeagentur, Organisation von Veranstaltungen, Druckerei, Verlag und Unternehmensberatung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXL Media & Werbung GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Die Prüfung der bis zum 11.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 10.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt. Mit Zustimmung des Gerichts findet nun die Schlussverteilung statt. Verfügbar ist eine Verteilungsmasse in Höhe von 1.961,74 €, während Forderungen in Höhe von 194.140,23 € zu berücksichtigen sind. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXL Media & Werbung GmbH mit Sitz in München ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 886/23 geführt. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Dogan Sezai vertreten. Im Rahmen des Verfahrens ist die Prüfung der bis zum 11.04.2024 nachträglich angemel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXL Media & Werbung GmbH mit Sitz in München ist beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1542 IN 886/23 geführt. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Dogan Sezai vertreten. Im Rahmen des Verfahrens ist die Prüfung der bis zum 11.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Den Beteiligten ist Gelegenheit gegeben worden, bis zum 10.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Nach Abhaltung des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Zur Verfügung standen 1.961,74 € Verteilungsmasse, während 194.140,23 € Forderungen zu berücksichtigen waren. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München niedergelegt. Die Aufhebung des Verfahrens ist mit Beschluss vom 08.10.2026 erfolgt. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXL Media & Werbung GmbH, Motorstraße 56, 80809 München, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 1.961,74 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 194.140,23 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis …
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der XXL Media & Werbung GmbH, Motorstraße 56, 80809 München, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 1.961,74 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 194.140,23 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen 1542 IN 886/23 niedergelegt.
veröffentlicht durch Amtsgericht München - Insolvenzgericht 30.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 886/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XXL Media & Werbung GmbH, Motorstraße 56, 80809 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dogan Sezai
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189428
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 11.04.2024 nachträglich angemeld…
1542 IN 886/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XXL Media & Werbung GmbH, Motorstraße 56, 80809 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dogan Sezai
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189428
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 11.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 20 - 26 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 886/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XXL Media & Werbung GmbH, Motorstraße 56, 80809 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dogan Sezai
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189428
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusste…
1542 IN 886/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
XXL Media & Werbung GmbH, Motorstraße 56, 80809 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dogan Sezai
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 189428
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.10.2026
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