Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Yachtclub 21 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 5906
EUID
DEG1103.HRB5906
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 238/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg
Adresse
Caspar-David-Friedrich-Str. 6, 01219 Dresden
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
26.03.2024
Forderungsanmeldefrist
09.05.2025
Prüfungstermin
23.05.2025
Schlusstermin
21.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yachtclub 21 GmbH ist eröffnet. Zunächst wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag am 26.03.2024 lag und Widerspruchsmöglichkeiten bis zu diesem Datum bestanden. Später wurde Gläubigern nachrangiger Insolvenzforderungen eine Frist zur Anmeldung bis zum 09.05.2025 gesetzt, mit einem darauf folgenden Prüfungstermin am 23.05.2025. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütungen des Verwalters sowie des vorläufigen Verwalters festgesetzt. Das Verfahren befindet sich nun im Stadium der Schlussverteilung. Der Insolvenzgericht hat dem Schlussverteilungsbeschluss zugestimmt und den Schlusstermin auf den 21.08.2026 bestimmt. An diesem Termin sollen unter anderem verspätet angemeldete Forderungen geprüft, die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen erhoben werden können. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Kosten 106.461,69 €, während die bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO 38.389,37 € betragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yachtclub 21 GmbH (Registergericht Cottbus HR B 5906), vertreten durch die Geschäftsführerin, Splau 25, 15913 Jessern wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Ins…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yachtclub 21 GmbH (Registergericht Cottbus HR B 5906), vertreten durch die Geschäftsführerin, Splau 25, 15913 Jessern wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 26.03.2024 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 21. Februar 2024
Az.: 63 IN 238/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yachtclub 21 GmbH, Splau 25, 15913 Jessern, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Str. 6, 01219 Dresden, werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yachtclub 21 GmbH, Splau 25, 15913 Jessern, Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar-David-Friedrich-Str. 6, 01219 Dresden, werden die Gläubiger nachrangiger Insolvenzforderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 09.05.2025 beim Insolvenzverwalter unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung mit Beifügung urkundlicher Nachweise anzumelden. Die Anmeldung hat die geltend gemachte Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Prüfungsstichtag wird Freitag, 23. Mai 2025, bestimmt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Amtsgericht Cottbus, den 7. März 2025, Az.: 63 IN 238/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yachtclub 21 GmbH, Splau 25, 15913 Jessern sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 111573,66 € nebst…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yachtclub 21 GmbH, Splau 25, 15913 Jessern sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 111573,66 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 5,8 % für Objektverwaltung/Mietverwaltung An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 22. Juni 2026, 63 IN 238/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yachtclub 21 GmbH, Splau 25, 15913 Jessern sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 121.550,77 nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yachtclub 21 GmbH, Splau 25, 15913 Jessern sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 121.550,77 nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 8,89 % für Objektverwaltung/Mietverwaltung und 10 % wegen mangelnder Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 22. Juni 2026, 63 IN 238/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Yachtclub 21 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 5906 CB), auch handelnd unter: Vermarktg. tour. Einrichtg. etc., Splau 25, 15913 Jessern, eingetragener Sitz: Jessern, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Weichelt-Krug
- Verfahrensbevollmächtigter: Rec…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Yachtclub 21 GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 5906 CB), auch handelnd unter: Vermarktg. tour. Einrichtg. etc., Splau 25, 15913 Jessern, eingetragener Sitz: Jessern, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nadine Weichelt-Krug
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Enrico Schwartz, Schillerstraße 58, 03046 Cottbus -, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 22. Juni 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Freitag, 21. August 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 38389,37 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Kosten 106461,69 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 22. Juni 2026, 63 IN 238/21
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