Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Yel Elektro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Alte Wittener Str. 18, 44803 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 19634
EUID
DER2201.HRB19634
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 317/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
21.06.2024 , 14:09 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.08.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.09.2024
Berichtstermin
16.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Elektrotechnik, insbesondere die Installation und Errichtung von Elektroanlagen, sowie der Handel mit elektrotechnischen Erzeugnissen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 21.06.2024 um 14:09 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yel Elektro GmbH eröffnet. Das Verfahren wurde auf Antrag der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingeleitet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Nils Meißner ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.08.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.09.2024. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 19.08.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts bereit. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yel Elektro GmbH ist am 21.06.2024 um 14:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nils Meißner ernannt. Die Gläubiger waren aufgefordert, ihre Forderungen bis zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Yel Elektro GmbH ist am 21.06.2024 um 14:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nils Meißner ernannt. Die Gläubiger waren aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.09.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 02.09.2024 die Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß §§ 208 bis 210 InsO bei Gericht eingereicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 317/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19634 eingetragenen Yel Elektro GmbH, Alte Wittener Str. 18, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Firat Yel, Alte Wittener Str. 1 A, 44803 Bochum und Herrn Erdal Yel, C…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 317/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19634 eingetragenen Yel Elektro GmbH, Alte Wittener Str. 18, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Firat Yel, Alte Wittener Str. 1 A, 44803 Bochum und Herrn Erdal Yel, Camillo-Sitte Weg 2, 44801 Bochum
Geschäftszweig: Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Elektrotechnik, insbesondere die Installation und Errichtung von Elektroanlangen, sowie der Handel mit elektrotechnischen Erzeugnissen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.06.2024, um 14:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nils Meißner, Goerdtstraße 30, 44803 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 19.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 317/24
Bochum, 21.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 317/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19634 eingetragenen Yel Elektro GmbH, Alte Wittener Str. 18, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Firat Yel, Alte Wittener Str. 1 A, 44803 Boc…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 317/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19634 eingetragenen Yel Elektro GmbH, Alte Wittener Str. 18, 44803 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Firat Yel, Alte Wittener Str. 1 A, 44803 Bochum und Herrn Erdal Yel, Camillo-Sitte Weg 2, 44801 Bochum
ist am 02.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 317/24
Amtsgericht Bochum, 10.09.2024
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