Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
YES Facility Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Münchener Straße 48, 60329 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 110166
EUID
DEM1201.HRB110166
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
810 IN 1463/19 Y-11-6
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Fristende Einspruch
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gebäudereinigungsarbeiten aller Art, Reinigung von Büro- und Verwaltungsgebäuden, Industriereinigung, Fassadenreinigung, Glas- und Rahmenreinigung, Teppichreinigung und Grünpflege, Pflege von Aussenanlagen, Winterdienst, Regalauffüllungsservice, Hausmeistertätigkeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der YES Facility Services GmbH ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Der Insolvenzverwalter hat für die Schlussverteilung die Zustimmung des Gerichts erhalten, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Ein Massebestand von 40.453,46 € steht zur Verfügung, wovon noch zu berichtigende Kosten und Masseverbindlichkeiten abgehen. Festgestellte Insolvenzforderungen belaufen sich auf insgesamt 55.272,08 €. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt. Gläubiger können bis zum 14.09.2026 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
13.07.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1463/19 Y-11-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
YES Facility Services GmbH
Niddastraße 66-68
60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110166),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Umsat…
Amtsgericht Frankfurt am Main
13.07.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1463/19 Y-11-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
YES Facility Services GmbH
Niddastraße 66-68
60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110166),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 45.002,51 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR xxx netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
xxx
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der YES Facility Services GmbH, Niddastr. 66-68, 60329 Frankfurt am Main - 810 IN 1463/19 Y-11-6 - Amtsgericht Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht nie…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der YES Facility Services GmbH, Niddastr. 66-68, 60329 Frankfurt am Main - 810 IN 1463/19 Y-11-6 - Amtsgericht Frankfurt am Main, soll die Schlussverteilung stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main Insolvenzgericht niedergelegt worden.
Zu berücksichtigen sind zur Tabelle festgestellte Insolvenzforderungen in Höhe von insgesamt 55.272,08 €.
Es ist ein Massebestand von 40.453,46 € verfügbar. Hiervon gehen ab, noch zu berichtigende Kosten und Masseverbindlichkeiten des Insolvenzverfahrens. Frankfurt am Main, den 01.07.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1463/19 Y-11-6 In dem Insolvenzverfahren YES Facility Services GmbH, Niddastraße 66-68, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110166) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern …
810 IN 1463/19 Y-11-6 In dem Insolvenzverfahren YES Facility Services GmbH, Niddastraße 66-68, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110166) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 14.09.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 13.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.