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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Der Betrieb von einem oder mehreren Restaurants.
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 10.08.2026 um 14:53 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Yie-Young GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan-Michael Lippe bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden, wodurch die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Die Schuldner der Yie-Young GmbH werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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